Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.
Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.
Online-Dienst
Reisegewerbe: Erlaubnis, Änderung oder Verlängerung online beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Mastercard
- giropay
- Paypal
- Visa Karte
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständig sind die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte, sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden in der der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Ansprechpartner
Amt Dömitz-Malliß - Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten Kooperatives Bürgerbüro: Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18.00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Terminvereinbarung bitte innerhalb der Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Weyer (Sachbearbeiter)
Internet
Bankverbindung
Amt Dömitz-Malliß
Empfänger: Amt Dömitz-Malliß
IBAN: DE58 1405 2000 1530 0000 05
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Amt Dömitz-Malliß
Empfänger: Amt Dömitz-Malliß
IBAN: DE10 1203 0000 1020 7919 66
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin
Amt Dömitz-Malliß
Empfänger: Amt Dömitz-Malliß
IBAN: DE12 2586 3489 3400 6648 00
BIC: GENODEF1WOT
Bankinstitut: Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg
Formulare
Antrag Reisegewerbekarte
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte
- Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
- Gewerbeabmeldung
- Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (nur bei Feilbieten von Lebensmitteln mit Ausnahme von Obst und Gemüse)
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.
Formulare
Den Antrag auf Verlängerung einer Reisegewerbekarte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde oder online beim Antragsassistenten.
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Im Regelfall 3 Monate.
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Kosten
- Verwaltungsgebühr für nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen nach § 55 Abs. 3 GewO: zwischen 22,00 und 127,00 EUR
- Führungszeugnis: 13,00 EUR
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 EUR
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte bzw. große kreisangehörige Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 13.04.2023
Stichwörter
Schausteller, Reisegewerbekartenfreiheit, Waren feilbieten, Reisegewerbekarte verlängern, Handelsreisender, Haustürgeschäft, Mobiler Standverkauf, Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbe, Anzeigepflicht, Handelsvertreter, Ohne Bestellung, Reisegewerbekarte, Gewerbeanzeige, Vertreter