Reisegewerbe Verlängerung

    Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

    Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

    Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

    Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.

    Online-Dienst

    MVSP_MV_Reisegewerbe_Erlaubnis_Änderung_oder_Verlängerung_beantragen

    ID: L100027_126225386

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • Visa Karte
    • giropay
    • Paypal

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Version

    Technisch erstellt am 25.04.2023 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte, sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden in der der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Ansprechpartner

    Amt Am Peenestrom

    Aktuelles

    Das Amt Am Peenestrom mit den Städten Wolgast und Lassan sowie den Gemeinden Zemitz und Buggenhagen auf der Festlandseite und den Gemeinden Sauzin, Krummin und Lütow auf der Insel Usedom. Geschäftsführend tätig und Sitz der Verwaltung ist die Stadt Wolgast.

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 6

    17438 Wolgast

    Parkplatz: Wilhelmstraße
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03836 2510

    Fax: 03836 251100

    E-Mail: info@wolgast.de

    Bankverbindung

    Stadt Wolgast

    Empfänger: Stadt Wolgast

    IBAN: DE60 1203 0000 0000 3207 05

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB Neubrandenburg

    Stadt Wolgast

    Empfänger: Stadt Wolgast

    IBAN: DE93 1505 0500 0371 0030 32

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Stadt Wolgast

    Empfänger: Stadt Wolgast

    IBAN: DE67 1506 1638 0007 5221 50

    BIC: GENODEF1ANK

    Bankinstitut: Volksbank Vorpommern eG

    Stadt Wolgast

    Empfänger: Stadt Wolgast

    IBAN: DE19 1307 0000 0280 0423 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank Wolgast

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte
    • Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
    • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
    • Gewerbeabmeldung
    • Genossenschaftsregisterauszug  oder  Handelsregisterauszug
    • Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (nur bei Feilbieten von Lebensmitteln mit Ausnahme von Obst und Gemüse)

    Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

    Formulare

    Den Antrag auf Verlängerung einer Reisegewerbekarte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde oder online beim Antragsassistenten.

    Voraussetzungen

    Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Im Regelfall 3 Monate.

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Reisegewerbe Verlängerung

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr für nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen nach § 55 Abs. 3 GewO: zwischen 22,00 und 127,00 EUR
    • Führungszeugnis: 13,00 EUR
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 EUR

    Dokumente

    Eingehend

    Gewerbeanmeldung (Bestätigung)

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Auszug aus Gewerbezentralregister GZR

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Genossenschaftsregisterauszug

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: Nur bei Gewerbeausübung „Unterhaltende Tätigkeit“.

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Reisegewerbekarte

    Dokumenttyp: Erlaubnis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Handelsregisterauszug

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Reisegewerbe Verlängerung

    Eingehend

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Reisegewerbekarte

    Dokumenttyp: Erlaubnis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Unterstützende Institutionen

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte bzw. große kreisangehörige Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 13.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 21.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Ohne Bestellung, Unterhaltende Tätigkeit, Handelsreisender, Mobiler Standverkauf, Reisegewerbekartenfreiheit, Handelsvertreter, Reisegewerbekarte, Haustürgeschäft, Reisegewerbe, Schausteller, Vertreter, Waren feilbieten, Gewerbeanzeige, Reisegewerbekarte verlängern, Anzeigepflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)