Reisegewerbe Verlängerung

    Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

    Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

    Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

    Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.

    Online-Dienst

    Reisegewerbe: Erlaubnis, Änderung oder Verlängerung online beantragen

    ID: L100027_126225386

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • giropay
    • Paypal
    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte, sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden in der der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Ansprechpartner

    Gewerbe

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1244

    17302 Pasewalk

    Der Bürgermeister

    Hausanschrift

    Haußmannstraße 85

    17309 Pasewalk

    Der Bürgermeister

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: keine Sprechzeiten Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Um vorherige Terminabsprache wird gebeten!

    Kontakt

    Fax: 03973 251199

    Telefon Festnetz: 03973 2510

    E-Mail: stadt.pasewalk@pasewalk.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Pasewalk

    Empfänger: Stadt Pasewalk

    IBAN: DE37 1505 0400 3110 0049 24

    BIC: NOLADE21PSW

    Bankinstitut: Sparkasse Uecker-Randow

    Formulare

    Antrag Reisegewerbekarte

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte
    • Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
    • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
    • Gewerbeabmeldung
    • Genossenschaftsregisterauszug  oder  Handelsregisterauszug
    • Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (nur bei Feilbieten von Lebensmitteln mit Ausnahme von Obst und Gemüse)

    Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

    Formulare

    Den Antrag auf Verlängerung einer Reisegewerbekarte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde oder online beim Antragsassistenten.

    Voraussetzungen

    Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Im Regelfall 3 Monate.

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr für nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen nach § 55 Abs. 3 GewO: zwischen 22,00 und 127,00 EUR
    • Führungszeugnis: 13,00 EUR
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte bzw. große kreisangehörige Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 13.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Schausteller, Reisegewerbekartenfreiheit, Waren feilbieten, Reisegewerbekarte verlängern, Handelsreisender, Haustürgeschäft, Mobiler Standverkauf, Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbe, Anzeigepflicht, Handelsvertreter, Ohne Bestellung, Reisegewerbekarte, Gewerbeanzeige, Vertreter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English