Reisegewerbe Verlängerung

    Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

    Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

    Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

    Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.

    Online-Dienst

    Reisegewerbe: Erlaubnis, Änderung oder Verlängerung online beantragen

    ID: L100027_126225386

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • giropay
    • Paypal
    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte, sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden in der der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Ansprechpartner

    Amt Miltzow - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsallee 8a

    18519 Sundhagen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: DB Bahnhof Miltzow
      Linie:
      • Regionalbahn: Miltzow
    • Haltestelle: Bus Miltzow
      Linie:
      • Bus: L301

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038328 603-0

    Fax: 038328 603-240

    E-Mail: ordnungsamt@amt-miltzow.de

    Kontaktperson

    • Frau Annette Fiedler (Sachbearbeiter/-in Gewerbeangelegenheiten;Sachbearbeiterin Brandschutz)

      Telefon Festnetz: 038328 603-227

      E-Mail: gewerbe@amt-miltzow.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Lastschriftverfahren, Überweisung, Lastschriftverfahren, Girocard, Dauerauftrag

    Bankverbindung

    Amt-Miltzow

    Empfänger: Amt-Miltzow

    IBAN: DE18 1309 1054 0003 0401 43

    BIC: GENODEF1HST

    Bankinstitut: Pommersche Volksbank

    Formulare

    Antrag Reisegewerbekarte

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte
    • Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
    • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
    • Gewerbeabmeldung
    • Genossenschaftsregisterauszug  oder  Handelsregisterauszug
    • Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (nur bei Feilbieten von Lebensmitteln mit Ausnahme von Obst und Gemüse)

    Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

    Formulare

    Den Antrag auf Verlängerung einer Reisegewerbekarte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde oder online beim Antragsassistenten.

    Voraussetzungen

    Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Im Regelfall 3 Monate.

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr für nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen nach § 55 Abs. 3 GewO: zwischen 22,00 und 127,00 EUR
    • Führungszeugnis: 13,00 EUR
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte bzw. große kreisangehörige Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 13.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Schausteller, Reisegewerbekartenfreiheit, Waren feilbieten, Reisegewerbekarte verlängern, Handelsreisender, Haustürgeschäft, Mobiler Standverkauf, Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbe, Anzeigepflicht, Handelsvertreter, Ohne Bestellung, Reisegewerbekarte, Gewerbeanzeige, Vertreter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English