Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Diese haben Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit mit sich zu führen und den Beauftragten der örtlich zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Sie als Arbeitgeber müssen den in Ihrem Betrieb Beschäftigten, die ohne Ihre Anwesenheit direkten Kundenkontakt haben bzw. an einem anderen Ort als Sie selbst tätig sind, eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte aushändigen.
Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.
Online-Dienst
MVSP_MV_Reisegewerbe_Erlaubnis_Änderung_oder_Verlängerung_beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Mastercard
- Visa Karte
- giropay
- Paypal
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig sind die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden, in denen der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Ansprechpartner
kooperatives Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: nach Terminvereinbarung Dienstag: nach Terminvereinbarung Mittwoch: keine Sprechzeit Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr, 13:30-18:00 Uhr Freitag: nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03869 7600-76
E-Mail: buergerbuero@amt-stralendorf.de
Ordnungsrecht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: nach Terminvereinbarung Dienstag: nach Terminvereinbarung Mittwoch: keine Sprechzeit Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr, 13:30-18:00 Uhr Freitag: nach Terminvereinbarung
erforderliche Unterlagen
- Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung
- Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (nur bei Feilbieten von Lebensmitteln mit Ausnahme von Obst und Gemüse)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
- Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.
Formulare
Formulare sind bei der zuständigen Behörde, online über den Antragsassistenten oder über den einheitlichen Ansprechpartner erhältlich.
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Fristen
Im Regelfall 3 Monate.
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Kosten
Gebührenrahmen für die Erteilung der Reisegewerbekarte: 64,00 - 414,00 EUR
Verwaltungsgebühr ab 64.0 EUR bis 414.0 EUR
Dokumente
Eingehend
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Identifikationsdokument
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Handelsregisterauszug
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Genossenschaftsregisterauszug
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 13.04.2023
Stichwörter
Reisegewerbekarte