Reisegewerbe Erlaubnis

    Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
     Diese haben Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit mit sich zu führen und den Beauftragten der örtlich zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Sie als Arbeitgeber müssen den in Ihrem Betrieb Beschäftigten, die ohne Ihre Anwesenheit direkten Kundenkontakt haben bzw. an einem anderen Ort als Sie selbst tätig sind, eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte aushändigen.

    Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.

    Online-Dienst

    MVSP_MV_Reisegewerbe_Erlaubnis_Änderung_oder_Verlängerung_beantragen

    ID: L100027_126225386

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • Visa Karte
    • giropay
    • Paypal

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 25.04.2023 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden, in denen der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Ansprechpartner

    Amt Usedom-Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    17406 Usedom

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    17459 Koserow

    Bürgeramt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038372 750-0

    Telefon Festnetz: 038375 2640(Bürgeramt)

    Fax: 038372 75075

    Fax: 038375 26444(Bürgeramt)

    E-Mail: info@amtusedom-sued.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2015 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Genossenschaftsregisterauszug oder  Handelsregisterauszug
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
    • Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung
    • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
    • Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (nur bei Feilbieten von Lebensmitteln mit Ausnahme von Obst und Gemüse)
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
    • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)

    Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

    Formulare

    Formulare sind bei der zuständigen Behörde, online über den Antragsassistenten oder über den einheitlichen Ansprechpartner erhältlich.

    Voraussetzungen

    Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Fristen

    Im Regelfall 3 Monate.

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Kosten

    Gebührenrahmen für die Erteilung der Reisegewerbekarte: 64,00 - 414,00 EUR

    Verwaltungsgebühr ab 64.0 EUR bis 414.0 EUR

    Dokumente

    Eingehend

    Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gewerbeanmeldung (Bestätigung)

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Auszug aus Gewerbezentralregister GZR

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: Nur bei Gewerbeausübung „Unterhaltende Tätigkeit“.

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Handelsregisterauszug

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Genossenschaftsregisterauszug

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Unterstützende Institutionen

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 13.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 21.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Reisegewerbekarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)