Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Diese haben Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit mit sich zu führen und den Beauftragten der örtlich zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Sie als Arbeitgeber müssen den in Ihrem Betrieb Beschäftigten, die ohne Ihre Anwesenheit direkten Kundenkontakt haben bzw. an einem anderen Ort als Sie selbst tätig sind, eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte aushändigen.
Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.
Online-Dienst
Reisegewerbe: Erlaubnis, Änderung oder Verlängerung online beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Mastercard
- giropay
- Paypal
- Visa Karte
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
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zuständige Stelle
Zuständig sind die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden, in denen der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Ansprechpartner
Amt Schönberger Land
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Fax: +49 385 773347-28
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Weitere Informationen
Postanschrift Die Verwaltung verfügt über einen zentralen Posteingang. Sendungen an das Amt sind wie folgt zu adressieren: Amt Schönberger Land Am Markt 15 23923 Schönberg
Fachbereich III - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Die Fachbereiche und Sachgebiete haben grundsätzlich an folgenden Tagen geöffnet: - Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr - Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr - Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr - Freitag geschlossen
Kontakt
Fax: 038828 330-175
Telefon Festnetz: 038828 3300
Kontaktperson
Frau Petra Limp
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 038828 330-1309
Fax: 038828 330-2309
E-Mail: p.limp@schoenberger-land.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung
- Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (nur bei Feilbieten von Lebensmitteln mit Ausnahme von Obst und Gemüse)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
- Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.
Formulare
Formulare sind bei der zuständigen Behörde, online über den Antragsassistenten oder über den einheitlichen Ansprechpartner erhältlich.
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Fristen
Im Regelfall 3 Monate.
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Kosten
Gebührenrahmen für die Erteilung der Reisegewerbekarte: 64,00 - 414,00 EUR
Verwaltungsgebühr ab 64.00 EUR bis 414.00 EUR
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 13.04.2023
Stichwörter
Reisegewerbekarte