Reisegewerbe Erlaubnis

    Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
     Diese haben Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit mit sich zu führen und den Beauftragten der örtlich zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Sie als Arbeitgeber müssen den in Ihrem Betrieb Beschäftigten, die ohne Ihre Anwesenheit direkten Kundenkontakt haben bzw. an einem anderen Ort als Sie selbst tätig sind, eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte aushändigen.

    Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.

    Online-Dienst

    Reisegewerbe: Erlaubnis, Änderung oder Verlängerung online beantragen

    ID: L100027_126225386

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • giropay
    • Paypal
    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden, in denen der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Ansprechpartner

    Amt West-Rügen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfplatz 2

    18573 Samtens

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag: 13.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag: 13.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch und Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt West-Rügen

    Empfänger: Amt West-Rügen

    IBAN: DE32 1203 0000 0000 1039 29

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Formulare

    Antrag Reisegewerbekarte

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Genossenschaftsregisterauszug oder  Handelsregisterauszug
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
    • Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung
    • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
    • Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (nur bei Feilbieten von Lebensmitteln mit Ausnahme von Obst und Gemüse)
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
    • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)

    Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

    Formulare

    Formulare sind bei der zuständigen Behörde, online über den Antragsassistenten oder über den einheitlichen Ansprechpartner erhältlich.

    Voraussetzungen

    Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Fristen

    Im Regelfall 3 Monate.

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Kosten

    Gebührenrahmen für die Erteilung der Reisegewerbekarte: 64,00 - 414,00 EUR

    Verwaltungsgebühr ab 64.00 EUR bis 414.00 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 13.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Stichwörter

    Reisegewerbekarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de