Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Absatz 1 Satz 1 oder des § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
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- Mastercard
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zuständige Stelle
Oberbürgermeister/ Bürgermeister der kreisfreien Städte und große kreisangehörige Städte, Amtsvorsteher der Ämter und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
Ansprechpartner
Amt Dömitz-Malliß - Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr Hinweis: Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten Kooperatives Bürgerbüro: Montag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Terminvereinbarung bitte innerhalb der Öffnungszeiten.
Bankverbindung
Amt Dömitz-Malliß
Empfänger: Amt Dömitz-Malliß
IBAN: DE12 2586 3489 3400 6648 00
BIC: GENODEF1WOT
Bankinstitut: Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg
Amt Dömitz-Malliß
Empfänger: Amt Dömitz-Malliß
IBAN: DE10 1203 0000 1020 7919 66
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin
Amt Dömitz-Malliß
Empfänger: Amt Dömitz-Malliß
IBAN: DE58 1405 2000 1530 0000 05
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
erforderliche Unterlagen
- Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
- Grundriss und Lageplan der Räumlichkeiten
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution, welches den Vorgaben des § 6 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 entspricht
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
- Pacht-/Mietvertrag
- Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Behörde oder gegebenenfalls auch im Internet.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
- Eine Vereinbarkeit insbesondere mit § 5 GlüStVAG M-V ist gegeben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die beantragte Erlaubnis gilt nach Ablauf von 3 Monaten als erteilt. Die Frist beginnt jedoch erst mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen.
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Kosten
- Gebührenrahmen für die Erlaubnis: 174,00 - 1.872,00 EUR
Verwaltungsgebühr ab 174.0 EUR bis 1872.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages ist zu beachten. So ist zum Beispiel zwischen Spielhallen und zu Schulen ein Mindestabstand verpflichtend einzuhalten.
Dokumente
Eingehend
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Grundriss
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Pachtvertrag
Dokumenttyp: Vertrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Handelsregisterauszug
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Identifikationsdokument
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
sonstige Unterlagen
Dokumenttyp: Mitteilung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Genossenschaftsregisterauszug
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 16.01.2018
Stichwörter
Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Aufstellung von Spielgeräten