Spielhallen Erlaubnis

    Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen

    Beschreibung

    Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Absatz 1 Satz 1 oder des § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Online-Dienst

    Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle online beantragen

    ID: L100027_127153194

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • giropay
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    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Oberbürgermeister/ Bürgermeister der kreisfreien Städte und große kreisangehörige Städte, Amtsvorsteher der Ämter und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden

    Ansprechpartner

    Amt Neuburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 10a

    23974 Neuburg

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:30 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 9:00 bis 12:00 Montag und Mittwoch: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038426 410-0

    Fax: 038426 20031

    E-Mail: zentrale@amt-neuburg.eu

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Spielhallenbetrieb - Erlaubnisantrag

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Abteilung Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 10 a

    23974 Neuburg

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
    • Grundriss und Lageplan der Räumlichkeiten
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
    • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution, welches den Vorgaben des § 6 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 entspricht
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
    • Pacht-/Mietvertrag
    • Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug

    Formulare

    Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Behörde oder gegebenenfalls auch im Internet.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
    • Eine Vereinbarkeit insbesondere mit § 5 GlüStVAG M-V ist gegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die beantragte Erlaubnis gilt nach Ablauf von 3 Monaten als erteilt. Die Frist beginnt jedoch erst mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen.

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Kosten

    • Gebührenrahmen für die Erlaubnis: 174,00 - 1.872,00 EUR

    Verwaltungsgebühr ab 174.00 EUR bis 1872.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages ist zu beachten. So ist zum Beispiel zwischen Spielhallen und zu Schulen ein Mindestabstand verpflichtend einzuhalten.

    Unterstützende Institutionen

    Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 16.01.2018

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Stichwörter

    Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Aufstellung von Spielgeräten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English