Spielhallen Erlaubnis

    Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen

    Beschreibung

    Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Absatz 1 Satz 1 oder des § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Online-Dienst

    Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle online beantragen

    ID: L100027_127153194

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • giropay
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    • Visa Karte

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Oberbürgermeister/ Bürgermeister der kreisfreien Städte und große kreisangehörige Städte, Amtsvorsteher der Ämter und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden

    Ansprechpartner

    Sachgebiet 30.40 / Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Teergang 2

    18356 Barth

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten der Bürgerinformation Montag: 9:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 038231 37-154

    Telefon Festnetz: 038231 37-128

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Barth

    Empfänger: Amt Barth

    IBAN: DE59 1505 0500 0000 0006 63

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerinformation

    Adresse

    Hausanschrift

    Teergang 2

    18356 Barth

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten der Bürgerinformation Montag: 9:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038231 37-300

    Fax: 038231 37-154

    E-Mail: buergerinfo@amt-barth.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
    • Grundriss und Lageplan der Räumlichkeiten
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
    • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution, welches den Vorgaben des § 6 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 entspricht
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
    • Pacht-/Mietvertrag
    • Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug

    Formulare

    Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Behörde oder gegebenenfalls auch im Internet.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
    • Eine Vereinbarkeit insbesondere mit § 5 GlüStVAG M-V ist gegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die beantragte Erlaubnis gilt nach Ablauf von 3 Monaten als erteilt. Die Frist beginnt jedoch erst mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen.

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Kosten

    • Gebührenrahmen für die Erlaubnis: 174,00 - 1.872,00 EUR

    Verwaltungsgebühr ab 174.00 EUR bis 1872.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages ist zu beachten. So ist zum Beispiel zwischen Spielhallen und zu Schulen ein Mindestabstand verpflichtend einzuhalten.

    Unterstützende Institutionen

    Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 16.01.2018

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Stichwörter

    Aufstellung von Spielgeräten, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de