Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Beschreibung
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
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MVSP_MV_Geeignetheitsbestätigung_des_Aufstellortes_von_Spielgeräten_mit_Gewinnmöglichkeit_beantragen
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Ansprechpartner
Gesellschaftliche Angelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 9
Gebühren: ja
Stadtverkehr Bergen
Bus: Linie 32 Haltestelle Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 17.30 Uhr Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3838 811-352
Fax: +49 3838 811-444(Die Faxnummer gilt für alle Mitarbeiter der Abteilung gesellschaftliche Angelegenheiten. Bitte geben Sie bei einen Fax daher stets den Namen des Mitarbeiters an. Danke)
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden.
Hinweise für Bergen auf Rügen: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheit des Aufstellortes - Bestätigung
Einhaltung gesetzlicher Regelungen:
-Mindestabstand zu Spielbanken und Schulen 500m Luftlinie (§ 11 GlüStVAG);
-Werbebeschränkungen (äußeres Erscheinungsbild § 5 GlüStV);
-Suchtprävention (§6 GlüStV);
-Sperrzeit entsprechend des GlüStVAG (derzeit 02:00-08:00Uhr);
-Jugendschutzanforderungen (§ 4 (3) GlüStV);
-keine Aufstellung von Geldausgabeautomaten
Einhaltung gesetzlicher Regelungen:
-Mindestabstand zu Spielbanken und Schulen 500m Luftlinie (§ 11 GlüStVAG);
-Werbebeschränkungen (äußeres Erscheinungsbild § 5 GlüStV);
-Suchtprävention (§6 GlüStV);
-Sperrzeit entsprechend des GlüStVAG (derzeit 02:00-08:00Uhr);
-Jugendschutzanforderungen (§ 4 (3) GlüStV);
-keine Aufstellung von Geldausgabeautomaten
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
- Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
- Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
Kosten
Hinweise für Bergen auf Rügen: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheit des Aufstellortes - Bestätigung
26 bis 102 € für Betriebe im Sinne des §1 Abs 1 Nr. 1 und 3 SpielV
51 bis 255 € für Betriebe im Sinne des §1 Absatz 1 Nr. 2 SpielV
26 bis 102 € für Betriebe im Sinne des §1 Abs 1 Nr. 1 und 3 SpielV
51 bis 255 € für Betriebe im Sinne des §1 Absatz 1 Nr. 2 SpielV
Dokumente
Eingehend
Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Identifikationsdokument
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Dokumenttyp: Erlaubnis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 17.04.2023
Stichwörter
Geeignetheitsbescheinigung, Aufstellung Geldspielgeräte, 33c Abs. 3 GewO, Geeignetheit
Metainformation
- Ursprungsportal: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Ursprungsportal: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheit des Aufstellortes - Bestätigung in Bergen auf Rügen
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