Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Beschreibung
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Online-Dienst
Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit online beantragen
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- Mastercard
- giropay
- Paypal
- Visa Karte
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zuständige Stelle
Zuständig ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der beziehungsweise dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Zuständigkeit
Ansprechpartner ist in M-V das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Ansprechpartner
Abteilung Ordnungsbehördliche Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Markt / Fürstenhof
Anzahl: 6 Gebühren: ja - Parkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 8 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkdeck Baustraße
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Markt
Linie:- Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290
- Haltestelle: Bahnhof Güstrow
Linien:- S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde
- Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 03843 769-530
Telefon Festnetz: 03843 769-300
Kontaktperson
Herr Michael Lemal (Abteilungsleiter)
Telefon Festnetz: 03843 769-305
E-Mail: michael.lemal@guestrow.de
Frau Veronika Zerbe (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-312
E-Mail: veronika.zerbe@guestrow.de
Herr Frank Lippert (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03843 769-321
E-Mail: frank.lippert@guestrow.de
Herr Matthias Klich
Frau Marianne Ullerich (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-331
E-Mail: marianne.ullerich@guestrow.de
Herr Friedemann Teufel (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03843 769-310
E-Mail: friedemann.teufel@guestrow.de
Frau Samantha Schwarz (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-306
E-Mail: samantha.schwarz@guestrow.de
Herr Steffen Brandt (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03843 769-333
E-Mail: steffen.brandt@guestrow.de
Bankverbindung
Barlachstadt Güstrow
Empfänger: Barlachstadt Güstrow
IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Formulare
Spielgeräteaufstellung - Antrag auf Geeignetheitsbestätigung
zentral
erforderliche Unterlagen
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Pacht-/Mietvertrag
- Grundriss und Lageplan der Räumlichkeiten
- Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
- Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
- Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
Kosten
Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Die Rahmengebühr beträgt: 32,00-445,00 EUR entsprechend der jeweiligen Betriebsart.
Gebühr ab 32.00 EUR bis 445.00 EUR
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 17.04.2023
Stichwörter
33c Abs. 3 GewO, Geeignetheitsbescheinigung, Geeignetheit, Aufstellung Geldspielgeräte