Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen

    Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Beschreibung

    • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

    Online-Dienst

    Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit online beantragen

    ID: L100027_126889104

    Online erledigen

    Zahlungsweise

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der beziehungsweise dem die Tätigkeit erfolgen soll.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner ist in M-V das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.

    Ansprechpartner

    Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 30

    17094 Burg Stargard

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
      Anzahl: 36  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnanbindung
      Linie:
      • Regionalbahn: Bahnanbindung Berlin-Stralsund

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 11:00 Uhr Hinweis: Gerne auch nach Terminvereinbarung!

    Kontakt

    Fax: +049 39603 25342

    Telefon Festnetz: +049 39603 2530

    E-Mail: amt@stargarder-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Stargarder Land

    Empfänger: Amt Stargarder Land

    IBAN: DE48 1505 1732 0030 0140 82

    BIC: NOLADE21MST

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Strelitz

    Formulare

    Spielgeräteaufstellung - Antrag auf Geeignetheitsbestätigung

    zentral

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
    • Pacht-/Mietvertrag
    • Grundriss und Lageplan der Räumlichkeiten
    • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
    • Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
    • Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
    • Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.

    Kosten

    Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Die Rahmengebühr beträgt: 32,00-445,00 EUR entsprechend der jeweiligen Betriebsart.

    Gebühr ab 32.00 EUR bis 445.00 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 17.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Geeignetheit, 33c Abs. 3 GewO, Aufstellung Geldspielgeräte, Geeignetheitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English