Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
Beschreibung
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
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zuständige Stelle
Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Zuständigkeit
Ansprechpartner ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Ansprechpartner
10.190 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Markt
Anzahl: 20 Gebühren: ja
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03821 8934-001
E-Mail: poststelle@ribnitz-damgarten.de-mail.de
E-Mail: stadt@ribnitz-damgarten.de
Kontaktperson
Herr Dirk Hunsemann (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 03821 8934-324
E-Mail: d.hunsemann@ribnitz-damgarten.de
Herr Falko Kriegsheim (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 03821 8934-326
Herr Hannes Peter Krause (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: +49 3821 8934-327
E-Mail: h.krause@ribnitz-damgarten.de
Herr Ingo Woyczeszik (Abteilungsleitung)
Telefon Festnetz: 03821 8934-320
Herr Michael Haß (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 03821 8934-321
E-Mail: m.hass@ribnitz-damgarten.de
Sabine Turleiski (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 03821 8934-323
E-Mail: s.turleiski@ribnitz-damgarten.de
Frau Simone Lichtenstein (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 03821 8934-322
Internet
Bankverbindung
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE50 1307 0000 0254 6000 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE15 1505 0500 0530 0006 28
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE43 1309 1054 0002 1209 09
BIC: GENODEF1HST
Bankinstitut: Pommersche Volksbank eG
Formulare
Antrag zur Aufstellung von Spielgeräten
Abmeldung von Spielgeräten
10.140 Sachgebiet Einwohnermelde- und Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Markt
Anzahl: 20 Gebühren: ja
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03821 8934-001
E-Mail: stadt@ribnitz-damgarten.de
Kontaktperson
Frau Anne Berg (Sachgebietsleiterin)
Telefon Festnetz: 03821 8934-310
E-Mail: a.berg@ribnitz-damgarten.de
Frau Heike Krüger (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 03821 8934-312
E-Mail: h.krueger@ribnitz-damgarten.de
Frau Marion Lembke (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 03821 8934-311
E-Mail: m.lembke@ribnitz-damgarten.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE43 1309 1054 0002 1209 09
BIC: GENODEF1HST
Bankinstitut: Pommersche Volksbank eG
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE50 1307 0000 0254 6000 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE15 1505 0500 0530 0006 28
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Formulare
Antrag zur Aufstellung von Spielgeräten
Abmeldung von Spielgeräten
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
- Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz
(Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
- Sozialkonzept
(Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
- Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
Kosten
Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Die Rahmengebühr beträgt in M-V: 148 - 844 EUR.
Gebühr ab 148.00 EUR bis 844.00 EUR
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 10.06.2021
Stichwörter
Geldspielgeräte, PTB, Spielgeräte, 33c GewO, Glücksspiel, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit