Aufstellen von Geldspielgeräten
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
Beschreibung
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
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Zahlungsweise
- Visa Karte
- Mastercard
- giropay
- Paypal
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Zuständigkeit
Ansprechpartner ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Ansprechpartner
allgemeine Ordnungsangelegenheiten / Brandschutz
Beschreibung
Aufgaben
- Abfallwirtschaft
- Brandschutz
- Ordnungsangelegenheiten
- Verkehrssicherungspflicht an Gebäuden
- Ruhestörungen
- Betreuung Gemeindearbeiter Bad Sülze
- Mitwirkung bei der Haftpflicht
- Umweltschutz
- Klima- und Lämrschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.
Kontakt
Internet
Einwohnermeldewesen, Gewerbe
Beschreibung
Aufgaben
- Paß- und Meldewesen
- Lohnsteuerkarten
- Jagd- und Fischereiangelegenheiten
- Tierschutz
- Tierseuchen
- Fundtiere
- Lebensmittelüberwachung
- Gewerbeordnung
- Katastrophenschutz
- Zivilschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung
Stichwörter
Amt für Gewerbe, Ausweis, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt, Einwohner, FIschereischein, Führungszeugnis, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeaufsicht, Gewerbemeldestelle, Gewerbesteuer, Meldeservice, Meldestelle, Meldewesen, Pass- und Meldeangelegenheiten, Personalausweis, Reisepass
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
- Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz
(Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
- Sozialkonzept
(Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
- Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
Fristen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre
Kosten
Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Die Rahmengebühr beträgt in M-V: 148 - 844 EUR.
Gebühr ab 148.0 EUR bis 844.0 EUR
Dokumente
Eingehend
Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Handelsregisterauszug
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Identifikationsdokument
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
sonstige Unterlagen
Dokumenttyp: Mitteilung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Handelsregisterauszug
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Genossenschaftsregisterauszug
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Unterrichtungsnachweis IHK: lebensmittel- und hygienrechtliche Bestimmungen
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 10.06.2021
Stichwörter
Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Geldspielgeräte, PTB, Glücksspiel, 33c GewO, Spielgeräte