Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Online-Dienst

    Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten online beantragen

    ID: L100027_130167841

    Online erledigen

    Zahlungsweise

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Ostseeheilbad Zingst - Bürger- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hanshäger Strasse 1

    18374 Zingst

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 66

    18369 Zingst

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038232 81040

    Fax: 038232 81031

    E-Mail: ordnungsamt-eiweleit@zingst.de

    Kontaktperson

    • Frau Karin Eiweleit (Leiterin)

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Ostseeheilbad Zingst

    Empfänger: Gemeinde Ostseeheilbad Zingst

    IBAN: DE89 1309 1054 0002 6872 40

    BIC: GENODEF1HST

    Bankinstitut: Pommersche Volksbank

    Gemeinde Ostseeheilbad Zingst

    Empfänger: Gemeinde Ostseeheilbad Zingst

    IBAN: DE03 1505 0500 0000 0006 04

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Formulare

    Antrag zur Aufstellung von Spielgeräten
    Abmeldung von Spielgeräten

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer kommen über den ebenerdigen Eingang vom Parkplatz aus in die Gemeindeverwaltung.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Kosten

    Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Die Rahmengebühr beträgt in M-V: 148 - 844 EUR.

    Gebühr ab 148.00 EUR bis 844.00 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 10.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Spielgeräte, 33c GewO, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, PTB, Glücksspiel, Geldspielgeräte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English