Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
Beschreibung
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.
Online-Dienst
Stellvertretungserlaubnis nach § 9 GastG online beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Mastercard
- giropay
- Paypal
- Visa Karte
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Ansprechpartner
Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Einwohnermeldeamt: Montag 08.00 bis 13.00 Uhr Dienstag: 08.00 bis 13.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 bis 13.00 Uhr Donnerstag 08.00 bis 13.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag 08.00 bis 13.00 Uhr Standesamt & Urkundenstelle: Dienstag - Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Rene Dähn (Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt; Sachbearbeiter/-in Gewerbeangelegenheiten)
Internet
Formulare
Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz -Antrag
erforderliche Unterlagen
- Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
- Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
- Kopie des Stellvertretungsvertrages
Formulare
Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Im Regelfall 3 Monate;
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Kosten
- Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 103,00 - 931,00 EUR
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 18.06.2015