Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung

    Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen

    Beschreibung

    Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.

    Online-Dienst

    Stellvertretungserlaubnis nach § 9 GastG online beantragen

    ID: L100027_127111656

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • giropay
    • Paypal
    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gewerbeamt & Fischerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfmitte 24

    19209 Lützow

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Behindertengerecht - nur im Erdgeschoss

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link: Online-Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038874 302-0

    Fax: 038874 302-99

    E-Mail: kontakt@luetzow-luebstorf.de

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Lützow-Lübstorf

    Empfänger: Amt Lützow-Lübstorf

    IBAN: DE64 1405 1000 1000 0553 50

    BIC: NOLADE21WIS

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest

    Amt Lützow-Lübstorf

    Empfänger: Amt Lützow-Lübstorf

    IBAN: DE68 1203 0000 0000 2003 78

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Formulare

    Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz -Antrag

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
    • Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
    • Kopie des Stellvertretungsvertrages

    Formulare

    Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.

    Voraussetzungen

    Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Im Regelfall 3 Monate;

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Kosten

    • Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 103,00 - 931,00 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 18.06.2015

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English