Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen

    Beschreibung

    Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.

    Online-Dienst

    Stellvertretungserlaubnis nach § 9 GastG online beantragen

    ID: L100027_127111656

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • giropay
    • Paypal
    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

    Ansprechpartner

    SG Bürgerdienste (Meldewesen/Gewerbe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gemeinde-Zentrum 13

    23999 Insel Poel

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung möglich!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038425 42810

    Fax: 038425 428122

    E-Mail: a.mellendorf@inselpoel.net

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
    • Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
    • Kopie des Stellvertretungsvertrages

    Formulare

    Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.

    Voraussetzungen

    Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Im Regelfall 3 Monate;

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Kosten

    • Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 103,00 - 931,00 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 18.06.2015

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de