Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen

    Beschreibung

    Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.

    Online-Dienst

    MVSP_MV_Stellvertretungserlaubnis_nach_§9_GastG_beantragen

    ID: L100027_127111656

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    Zahlungsweise

    • Visa Karte
    • Mastercard
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    • giropay

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.06.2023 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    23936 Grevesmühlen

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 5
    Gebühren: ja


    Parkplatz:
    Anzahl: 80
    Gebühren: ja

    PKW und öffentlicher Personennahverkehr

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Mi. 09:00-12:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link:  Online-Terminvergabe .

    Version

    Technisch erstellt am 03.12.2014 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 04.06.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
    • Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
    • Kopie des Stellvertretungsvertrages

    Formulare

    Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.

    Voraussetzungen

    Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Im Regelfall 3 Monate;

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Kosten

    • Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 103,00 - 931,00 EUR

    Dokumente

    Eingehend

    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gewerbeanmeldung (Bestätigung)

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis über Schulung

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Arbeitsvertrag

    Dokumenttyp: Vertrag

    Bezeichnung: Kopie des Stellvertretungsvertrages

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Auszug aus Gewerbezentralregister GZR

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Genossenschaftsregisterauszug

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Handelsregisterauszug

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Unterstützende Institutionen

    Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 18.06.2015

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 16.09.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)