Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen

    Beschreibung

    Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.

    Online-Dienst

    Stellvertretungserlaubnis nach § 9 GastG online beantragen

    ID: L100027_127111656

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • giropay
    • Paypal
    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Für Biendorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
    • Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
    • Kopie des Stellvertretungsvertrages

    Formulare

    Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.

    Voraussetzungen

    Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Im Regelfall 3 Monate;

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Kosten

    • Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 103,00 - 931,00 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 18.06.2015

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de