Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
Beschreibung
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.
Online-Dienst
Stellvertretungserlaubnis nach § 9 GastG online beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Mastercard
- giropay
- Paypal
- Visa Karte
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten
Beschreibung
Die Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten bearbeitet alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin. Beispielsweise werden Dienstleistungen wie Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen, Gewerbeabmeldungen, Gaststättenerlaubnisse, Gestattungen, Erteilung von Reisegewerbekarten, gewerbliche Versteigerungen, Gewerberegisterauskünfte, Spielhallenerlaubnisse, Bewachungserlaubnisse, Maklererlaubnisse, Gewerbeuntersagungsverfahren, Marktfestsetzungen, Ausnahmen nach Sonn- und Feiertagsgesetz und vieles mehr angeboten.
Die jeweilige Dienstleistung ist über die Stichwortsuche filterbar. Dort werden Ihnen wesentliche Inhalte der einzelnen Dienstleistungen beschrieben. Und Sie erhalten Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen, Antragsformularen, sonstigen Voraussetzungen, erforderlichen Dokumenten, Kosten und Ansprechpartnern.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
Linien:- Straßenbahn: 1, 4
- Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
- Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Intercity
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontakt
E-Mail: gewerbe@schwerin.de
Kontaktperson
Frau Andrea Stange (Sachbearbeiterin)
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: G-K
Telefon Festnetz: +49 385 545-1914
Fax: +49 385 545-2419
E-Mail: AStange@Schwerin.de
Herr Bodo Händschke (Sachbearbeiter)
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: L-R
Fax: +49 385 545-2419
Telefon Festnetz: +49 385 545-1912
E-Mail: BHaendschke@Schwerin.de
Frau Yvonne Mathy (Sachbearbeiterin)
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: S-Z
Fax: +49 385 545-2419
Telefon Festnetz: +49 385 545-1918
E-Mail: YMathy@Schwerin.de
Herr David Ziegler (Sachbearbeiter)
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: A-F
Telefon Festnetz: +49 385 545-1915
E-Mail: dziegler@schwerin.de
Formulare
Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz -Antrag
Stichwörter
Amt für Gewerbe, Bußgeld, Bußgeldstelle, Demonstrationen, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, Ordnung, Ordnungsbehördliche Angelegenheiten, Ordnungsdienst, Veranstaltungen
erforderliche Unterlagen
- Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
- Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
- Kopie des Stellvertretungsvertrages
Hinweise für Schwerin: Stellvertretungserlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz des Bundes
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt,
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte.
- Unterrichtungsnachweis einer IHK,
- Bei juristischen Personen bzw. Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen.
- Reisepass mit Meldebestätigung; alternativ Personalausweis
Formulare
Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Hinweise für Schwerin: Stellvertretungserlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz des Bundes
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Im Regelfall 3 Monate;
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Kosten
- Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 103,00 - 931,00 EUR
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Hinweise für Schwerin: Stellvertretungserlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz des Bundes
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel.: 0385 5103-0
Fax: 0385 5103-999
E-Mail: info@schwerin.ihk.de
Handwerkskammer Schwerin
Friedensstraße 4a
19053 Schwerin
Tel. 0385 - 74 17 0
Fax 0385 - 71 60 51
E-Mail: info@hwk-schwerin.de
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 18.06.2015