Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

    Gaststättengewerbe: Zur Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Kenntnisse anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, kommen Sie täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Die notwendigen Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.

    Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus. Als Gründer im erlaubnispflichtigen Gastgewerbe müssen Sie diesen Unterrichtungsnachweis einer IHK zur Beantragung der Gaststättenerlaubnis nachweisen.

    Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten. In einigen Industrie- und Handelskammern können gegen eine Gebühr nach Bedarf Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden.

    Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.

    Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

    Online-Dienst

    Zur Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Kenntnisse im Gaststättengewerbe online anmelden

    ID: L100027_125366928

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Industrie- und Handelskammern in Rostock, Schwerin und Neubrandenburg

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Schack-Allee 12

    19053 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0385 5103999

    Telefon Festnetz: 0385 51030

    Telefon Festnetz: 0385 5103111(Direkt-Hotline)

    E-Mail: info@schwerin.ihk.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Anmeldeformular

    Formulare

    Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle (IHK) oder über das Internet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

    Bearbeitungsdauer

    13 Wochen

    Kosten

    Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK. Die Gebühr für den Unterrichtungsnachweis beträgt 38,00 Euro.

    Gebühr 38.00 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammer, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Referat 410, Gewerberecht am 29.07.2015

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Stichwörter

    Kneipe, Hygiene, Gaststättenerlaubnis, Schanklizenz, Unterrichtung Gaststättengewerbe, Lebensmittelunterrichtungsnachweis, Gaststätten, Lebensmittel, Alkoholausschank, Lebensmittelschulung, Restaurant, Konzession

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de