Gaststättengewerbe: Zur Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Kenntnisse anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, kommen Sie täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Die notwendigen Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.
Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus. Als Gründer im erlaubnispflichtigen Gastgewerbe müssen Sie diesen Unterrichtungsnachweis einer IHK zur Beantragung der Gaststättenerlaubnis nachweisen.
Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten. In einigen Industrie- und Handelskammern können gegen eine Gebühr nach Bedarf Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden.
Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.
Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.
Online-Dienst
Zur Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Kenntnisse im Gaststättengewerbe online anmelden
Online erledigen
Zahlungsweise
- Mastercard
- giropay
- Paypal
- Visa Karte
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammern in Rostock, Schwerin und Neubrandenburg
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz: Parkplatz hinter dem Gebäude
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Ende der Katharinenstraße
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 18:00 Uhr Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heide Klopp (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 395 5597-205
Internet
erforderliche Unterlagen
Anmeldeformular
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle (IHK) oder über das Internet.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.
Bearbeitungsdauer
13 Wochen
Kosten
Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK. Die Gebühr für den Unterrichtungsnachweis beträgt 38,00 Euro.
Gebühr 38.00 EUR
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammer, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Referat 410, Gewerberecht am 29.07.2015
Stichwörter
Kneipe, Hygiene, Gaststättenerlaubnis, Schanklizenz, Unterrichtung Gaststättengewerbe, Lebensmittelunterrichtungsnachweis, Gaststätten, Lebensmittel, Alkoholausschank, Lebensmittelschulung, Restaurant, Konzession