• Menzendorf (Landkreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen

Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Betätigung Ihrer Handwerkskammer anzeigen.

Beschreibung

Das Verzeichnis über die Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ist ein Register, in dem sich alle

  • natürlichen und 
  • juristischen Personen sowie
  • rechtsfähigen Personengesellschaften

eintragen müssen, die ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe betreiben. Die zulassungsfreien Handwerke sind in Abschnitt 1 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt.

Hierzu gehören unter anderem: 

  • Uhrmacher,
  • Gold- und Silberschmiede,
  • Holzbildhauer, 
  • Segelmacher,
  • Schumacher, 
  • Müller, 
  • Brauer und Mälzer,
  • Textilreiniger, 
  • Gebäudereiniger,
  • Fotografen,
  • Buchbinder und
  • Geigenbauer.

Die handwerksähnlichen Gewerbe sind in Abschnitt 2 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt. Hierzu gehören unter anderem:

  • Eisenflechter, 
  • Bodenleger, 
  • Metallschleifer und Metallpolierer,
  • Fahrzeugverwerter, 
  • Rohr- und Kanalreiniger,
  • Speiseeishersteller,
  • Kosmetiker und
  • Klavierstimmer.

Damit das Register richtig geführt werden kann, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige des Beginns oder der Beendigung des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes gegenüber der Handwerkskammer. Die Anzeige des Betriebsbeginns löst ein Verfahren zur Eintragung in das Register aus.

Online-Dienst

Eintragung in die Handwerksrolle oder Handwerksregister online beantragen

ID: L100027_126034214

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  • Paypal
  • Visa Karte
  • Mastercard

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Version

Technisch erstellt am 18.04.2023

Technisch geändert am 15.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.

Ansprechpartner

Handwerkskammer Schwerin

Adresse

Hausanschrift

Friedensstraße 4a

19053 Schwerin

Kontakt

Telefon Festnetz: 0385 7417-0

Fax: 0385 716051

E-Mail: info@hwk-schwerin.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 06.07.2015

Technisch geändert am 20.04.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

Die eigentliche Anzeige des Betriebsbeginns eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes kann formlos erfolgen. Für das danach durchzuführende Eintragungsverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen:

Einzelunternehmen: 

  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers 
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden) 

Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): 

  • Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der Gesellschafter und Gesellschafterinnen oder vertretungsberechtigten Personen 
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages (sofern nicht formlos geschlossen) 
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)

Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen:

  • Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der Gesellschafter und Gesellschafterinnen beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen 
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland: 
      • bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages 
      • sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages 
    • bei ausländischen Rechtsformen:  
      • Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten- Kopie des Gesellschaftsvertrages 
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)

Juristische Personen – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG): 

  • Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen 
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: 
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters  
    • bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden) 

Voraussetzungen

  • Sie führen ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerkähnliches Gewerbe selbständig aus.
  • Im Rahmen der Eintragung wird erfasst, wer die unternehmerische Betätigung im zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe ausübt. Die Anzeige- und Eintragungspflicht trifft die Inhaber oder Inhaberinnen, bei Personengesellschaften die Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und bei Kapitalgesellschaften die Vertretungsberechtigten (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder -Geschäftsführerin) des jeweiligen Unternehmens.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch kann bei der zuständigen Handwerkskammer eingelegt werden.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.

Fristen

Genehmigungsfiktion: 3 Monate

Genehmigungsfiktion: 3 Monate (Genehmigungs-/Eintragungsfiktion)

Genehmigungsfiktion: 3 Monate (Genehmigungs-/Eintragungsfiktion)

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

Genehmigungsfiktion: 3 Monate (Genehmigungs-/Eintragungsfiktion)

Kosten

Für die Eintragung fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.

Dokumente

Eingehend

Meisterbrief

Dokumenttyp: Urkunde

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gesellschaftsvertrag

Dokumenttyp: Vertrag

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Handelsregisterauszug

Dokumenttyp: Registerauszug

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Identifikationsdokument

Dokumenttyp: Ausweis

Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gesellschaftsvertrag

Dokumenttyp: Vertrag

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Handelsregisterauszug

Dokumenttyp: Registerauszug

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Identifikationsdokument

Dokumenttyp: Ausweis

Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

Eingehend

Gesellschaftsvertrag

Dokumenttyp: Vertrag

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Handelsregisterauszug

Dokumenttyp: Registerauszug

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Identifikationsdokument

Dokumenttyp: Ausweis

Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 08.09.2022

Version

Technisch erstellt am 21.11.2009

Technisch geändert am 03.07.2024

Stichwörter

Anmeldung zulassungsfreies Handwerk, ohne Qualifikationsnachweis, zulassungsfreies Handwerk, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Inhaber, Handwerkerverzeichnis, Verzeichnis, handwerksähnliches Gewerbe, Anzeige des Betriebsbeginns, Handwerkskammer, Handwerksordnung, Anlage B, Anzeige des Unternehmensstarts, Anmeldung handwerksähnliches Gewerbe, Eintragung als Handwerker

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021