Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

    Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen

    Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Betätigung Ihrer Handwerkskammer anzeigen.

    Beschreibung

    Das Verzeichnis über die Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ist ein Register, in dem sich alle

    • natürlichen und 
    • juristischen Personen sowie
    • rechtsfähigen Personengesellschaften

    eintragen müssen, die ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe betreiben. Die zulassungsfreien Handwerke sind in Abschnitt 1 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt.

    Hierzu gehören unter anderem: 

    • Uhrmacher,
    • Gold- und Silberschmiede,
    • Holzbildhauer, 
    • Segelmacher,
    • Schumacher, 
    • Müller, 
    • Brauer und Mälzer,
    • Textilreiniger, 
    • Gebäudereiniger,
    • Fotografen,
    • Buchbinder und
    • Geigenbauer.

    Die handwerksähnlichen Gewerbe sind in Abschnitt 2 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt. Hierzu gehören unter anderem:

    • Eisenflechter, 
    • Bodenleger, 
    • Metallschleifer und Metallpolierer,
    • Fahrzeugverwerter, 
    • Rohr- und Kanalreiniger,
    • Speiseeishersteller,
    • Kosmetiker und
    • Klavierstimmer.

    Damit das Register richtig geführt werden kann, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige des Beginns oder der Beendigung des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes gegenüber der Handwerkskammer. Die Anzeige des Betriebsbeginns löst ein Verfahren zur Eintragung in das Register aus.

    Online-Dienst

    MVSP_MV_Eintragung_in_die_Handwerksregister_beantragen

    ID: L100027_126034214

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    Version

    Technisch erstellt am 18.04.2023 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwaaner Landstraße 8

    18055 Rostock

    Parkplatz: Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
    Gebühren: nein

    Neubrandenburg: "Bahnhof DB"


    Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"

    Bus: 22, 23

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Ring 11

    17033 Neubrandenburg

    Parkplatz: Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
    Gebühren: nein

    Neubrandenburg: "Bahnhof DB"


    Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"

    Bus: 22, 23

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 381 4549-0(Hauptverwaltungssitz Rostock)

    Telefon Festnetz: +49 395 5593-0(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)

    Fax: +49 381 4549-139(Hauptverwaltungssitz Rostock)

    Fax: +49 395 5593-169(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)

    E-Mail: info@hwk-omv.de

    Stichwörter

    Handwerkskammer OMV

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2015 (von: Weber, Thomas)

    Technisch geändert am 12.01.2024 (von: Harrje, Felix)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Die eigentliche Anzeige des Betriebsbeginns eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes kann formlos erfolgen. Für das danach durchzuführende Eintragungsverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen:

    Einzelunternehmen: 

    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers 
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden) 

    Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): 

    • Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der Gesellschafter und Gesellschafterinnen oder vertretungsberechtigten Personen 
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages (sofern nicht formlos geschlossen) 
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)

    Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen:

    • Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der Gesellschafter und Gesellschafterinnen beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen 
    • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland: 
        • bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages 
        • sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages 
      • bei ausländischen Rechtsformen:  
        • Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten- Kopie des Gesellschaftsvertrages 
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)

    Juristische Personen – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG): 

    • Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen 
    • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: 
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters  
      • bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden) 

    Voraussetzungen

    • Sie führen ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerkähnliches Gewerbe selbständig aus.
    • Im Rahmen der Eintragung wird erfasst, wer die unternehmerische Betätigung im zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe ausübt. Die Anzeige- und Eintragungspflicht trifft die Inhaber oder Inhaberinnen, bei Personengesellschaften die Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und bei Kapitalgesellschaften die Vertretungsberechtigten (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder -Geschäftsführerin) des jeweiligen Unternehmens.

    Rechtsgrundlage(n)

      Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

      Rechtsbehelf

      Widerspruch kann bei der zuständigen Handwerkskammer eingelegt werden.

      Verfahrensablauf

      Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.

      Fristen

      Genehmigungsfiktion: 3 Monate

      Genehmigungsfiktion: 3 Monate (Genehmigungs-/Eintragungsfiktion)

      Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

      Genehmigungsfiktion: 3 Monate (Genehmigungs-/Eintragungsfiktion)

      Kosten

      Für die Eintragung fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.

      Dokumente

      Eingehend

      Meisterbrief

      Dokumenttyp: Urkunde

      Benötigte Signatur: Keine Signatur

      Gesellschaftsvertrag

      Dokumenttyp: Vertrag

      Benötigte Signatur: Keine Signatur

      Handelsregisterauszug

      Dokumenttyp: Registerauszug

      Benötigte Signatur: Keine Signatur

      Identifikationsdokument

      Dokumenttyp: Ausweis

      Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

      Benötigte Signatur: Keine Signatur

      Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

      Eingehend

      Gesellschaftsvertrag

      Dokumenttyp: Vertrag

      Benötigte Signatur: Keine Signatur

      Handelsregisterauszug

      Dokumenttyp: Registerauszug

      Benötigte Signatur: Keine Signatur

      Identifikationsdokument

      Dokumenttyp: Ausweis

      Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

      Benötigte Signatur: Keine Signatur

      Gültigkeitsgebiet

      Mecklenburg-Vorpommern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 08.09.2022

      Version

      Technisch erstellt am 21.11.2009 (von: LNL-Import)

      Technisch geändert am 03.07.2024 (von: Zauber, Carola)

      Stichwörter

      Anmeldung zulassungsfreies Handwerk, Anzeige des Unternehmensstarts, Anlage B, Handwerksordnung, handwerksähnliches Gewerbe, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Handwerkskammer, ohne Qualifikationsnachweis, zulassungsfreies Handwerk, Verzeichnis, Eintragung als Handwerker, Anmeldung handwerksähnliches Gewerbe, Inhaber, Handwerkerverzeichnis, Anzeige des Betriebsbeginns

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)