Gewerbe ummelden
Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes und der Namenswechsel erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird beziehungsweise der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. Gleichfalls die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden.
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zuständige Stelle
- Oberbürgermeister/Bürgermeister der kreisfreien Städte
- Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte
- Amtsvorsteher des Amtes bzw. Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
Hinweise für Ludwigslust: Gewerbe ummelden
Gewerbeamt Ludwigslust
Schloßstraße 41
19288 Ludwigslust
Frau Andrea Enzmann
Telefon: 03874 526-196
Fax: 03874 526-109
E-Mail: gewerbe@ludwigslust.de
Raum: Bürger-und Touristenzentrum (Alte Post)
Ansprechpartner
Stadt Ludwigslust - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
Anzahl: 9 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 9.00 - 12.00 Uhr Di: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr Mi: geschlossen Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Enzmann (Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/in; Sachbearbeiterin)
Bankverbindung
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG
Stichwörter
Amt für Gewerbe, Gaststätten, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Handelsregisterauszug, (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit die Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist
- weitere Unterlagen oder Nachweise können im Einzelfall erforderlich sein
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder im Internet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Ummeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Für die Gewerbeummeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe Ummeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus. Das Formular für Ihre Anzeige der Gewerbeummeldung steht auch im Internet zum Download zur Verfügung. Sie senden dann der Behörde den Antrag und die Unterlagen per Post zu oder stellen Ihren Antrag elektronisch mit Hilfe des "Antragsassistenten".
Wenn die Ummeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Erfolgt Ihre Gewerbeummeldung schriftlich, erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.
Hinweise für Ludwigslust: Gewerbe ummelden
Neben der persönlichen oder schriftlichen Ummeldung haben Sie die Möglichkeit die Gewerbeummeldung auch online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust vorzunehmen.
Fristen
Die Anzeige Ihrer Gewerbeummeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung fällig.
Kosten
Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 27,00 EUR erhoben.
Verwaltungsgebühr 27.00 EUR
Verwaltungsgebühr 27.00 EUR
Unterstützende Institutionen
- Industrie- und Handelskammern (IHK)
- Handwerkskammern (HWK)
- Landkreise und kreisfreie Städte
- zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinden
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 15.11.2023
Stichwörter
Besitzerwechsel, Geschäftsänderung, Gewerbe ummelden, Unternehmensummeldung, Betrieb, ummelden, Laden, Inhaber, Gewerbetreibender, Gewerbebetrieb, Geschäft, Fabrik, Geschäftsbesitzerwechsel, Geschäftsinhaberwechsel, Gewerbe, Geschäftsummeldung, Gewerbeartwechsel, Gewerbeumeldung, Betriebsummeldung, Produktionsstätte, Unternehmen, Gewerbeangelegenheit, Gewerbeangelegenheiten, Ummeldung