Gewerbe ummelden
Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes und der Namenswechsel erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird beziehungsweise der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. Gleichfalls die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden.
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zuständige Stelle
- Oberbürgermeister/Bürgermeister der kreisfreien Städte
- Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte
- Amtsvorsteher des Amtes bzw. Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
Ansprechpartner
32.2.0 Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtbus
Linien:- Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
- Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
- Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 3153
17461 Greifswald
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: * Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) * Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: * Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4374
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4373
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4375
Fax: +49 3834 8536-4372
E-Mail: gewerbe@greifswald.de
Kontaktperson
Herr Dave Jacubowsky (Sachbearbeiter)
Formulare
Gewerbe-Ummeldung
Gewerbe-Ummeldung nach §14 GewO oder §55 c GewO Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Bei juristischen Personen ist bei Feld Nr. 3 bis 9 und Feld Nr. 30 und 31der gesetzliche Vertreter anzugeben. (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet). Die Angaben für weitere
gesetzliche Vertreter zu diesen Nummern sind ggf. auf Beiblättern zu ergänzen.
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Handelsregisterauszug, (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit die Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist
- weitere Unterlagen oder Nachweise können im Einzelfall erforderlich sein
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder im Internet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Ummeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Für die Gewerbeummeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe Ummeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus. Das Formular für Ihre Anzeige der Gewerbeummeldung steht auch im Internet zum Download zur Verfügung. Sie senden dann der Behörde den Antrag und die Unterlagen per Post zu oder stellen Ihren Antrag elektronisch mit Hilfe des "Antragsassistenten".
Wenn die Ummeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Erfolgt Ihre Gewerbeummeldung schriftlich, erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.
Fristen
Die Anzeige Ihrer Gewerbeummeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung fällig.
Kosten
Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 27,00 EUR erhoben.
Verwaltungsgebühr 27.00 EUR
Verwaltungsgebühr 27.00 EUR
Unterstützende Institutionen
- Industrie- und Handelskammern (IHK)
- Handwerkskammern (HWK)
- Landkreise und kreisfreie Städte
- zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinden
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 15.11.2023
Stichwörter
Besitzerwechsel, Geschäftsänderung, Gewerbe ummelden, Unternehmensummeldung, Betrieb, ummelden, Laden, Inhaber, Gewerbetreibender, Gewerbebetrieb, Geschäft, Fabrik, Geschäftsbesitzerwechsel, Geschäftsinhaberwechsel, Gewerbe, Geschäftsummeldung, Gewerbeartwechsel, Gewerbeumeldung, Betriebsummeldung, Produktionsstätte, Unternehmen, Gewerbeangelegenheit, Gewerbeangelegenheiten, Ummeldung