Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes und der Namenswechsel erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird beziehungsweise der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. Gleichfalls die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden.

    Online-Dienste

    Gewerbe online ummelden

    ID: L100027_121079059

    Beschreibung

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gewerbe online ummelden

    ID: L100027_124844523

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    zuständige Stelle

    • Oberbürgermeister/Bürgermeister der kreisfreien Städte 
    • Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte
    • Amtsvorsteher des Amtes bzw. Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden

    Ansprechpartner

    32.2.0 Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    17489 Greifswald

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
      Anzahl: 250  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
      Anzahl: 22  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
      Anzahl: 273  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtbus
      Linien:
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
      • Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 3153

    17461 Greifswald

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: * Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) * Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: * Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4374

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4373

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4375

    Fax: +49 3834 8536-4372

    E-Mail: gewerbe@greifswald.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Gewerbe-Ummeldung

    Gewerbe-Ummeldung nach §14 GewO oder §55 c GewO Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Bei juristischen Personen ist bei Feld Nr. 3 bis 9 und Feld Nr. 30 und 31der gesetzliche Vertreter anzugeben. (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet). Die Angaben für weitere
    gesetzliche Vertreter zu diesen Nummern sind ggf. auf Beiblättern zu ergänzen.


    Hinweis 32.2.1 Gewerbe:

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Handelsregisterauszug, (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit die Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist
    • weitere Unterlagen oder Nachweise können im Einzelfall erforderlich sein

    Formulare

    Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder im Internet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Ummeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen. 

    Für die Gewerbeummeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe Ummeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus. Das Formular für Ihre Anzeige der Gewerbeummeldung steht auch im Internet zum Download zur Verfügung. Sie senden dann der Behörde den Antrag und die Unterlagen per Post zu oder stellen Ihren Antrag elektronisch mit Hilfe des "Antragsassistenten". 

    Wenn die Ummeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht. 

    Erfolgt Ihre Gewerbeummeldung schriftlich, erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.

    Fristen

    Die Anzeige Ihrer Gewerbeummeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung fällig.

    Kosten

    Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 27,00 EUR erhoben.

    Verwaltungsgebühr 27.00 EUR

    Verwaltungsgebühr 27.00 EUR

    Unterstützende Institutionen

    • Industrie- und Handelskammern (IHK)
    • Handwerkskammern (HWK)
    • Landkreise und kreisfreie Städte
    • zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinden

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 15.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Stichwörter

    Besitzerwechsel, Geschäftsänderung, Gewerbe ummelden, Unternehmensummeldung, Betrieb, ummelden, Laden, Inhaber, Gewerbetreibender, Gewerbebetrieb, Geschäft, Fabrik, Geschäftsbesitzerwechsel, Geschäftsinhaberwechsel, Gewerbe, Geschäftsummeldung, Gewerbeartwechsel, Gewerbeumeldung, Betriebsummeldung, Produktionsstätte, Unternehmen, Gewerbeangelegenheit, Gewerbeangelegenheiten, Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English