Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Zulassung

    Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen

    Sie haben eine Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychothe-rapeut/in und möchten sich für die Staatliche Prüfung anmelden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.

    Online-Dienst

    MVSP_MV_Kinder-_und_Jugendlichenpsychotherapeut_Zulassung_zur_Staatlichen_Prüfung_beantragen

    ID: L100027_138757741

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    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 14.10.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 3101 - Akademische Berufe, Ausländische Bildungsabschlüsse - Inland

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. keine Sprechzeit Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr Mi. keine Sprechzeit Do. 09:00 – 12:00 Uhr Fr. keine Sprechzeit

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2024 (von: Fricke, Andreas)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Fricke, Andreas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung sind folgende Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie beizufügen:

    1. ein Identitätsnachweis
    2. der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle
    3. die Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Bachelorstudiengang erbracht hat
    4. die Bachelorurkunde sowie, sofern vorhanden, die Feststellung, dass die berufsrechtlichen Vo-raussetzungen eingehalten sind
    5. der Bescheid über einen dem Bachelorabschluss gleichwertigen Studienabschluss, sofern keine Bachelorurkunde nach Nummer 4 vorliegt
    6. die Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Masterstudiengang erbracht hat
    7. die Masterurkunde, die den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs eines Studiums ge-mäß den §§ 7 und 9 des Psychotherapeutengesetzes bescheinigt

    Formulare

    • Formulare / Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    An der staatlichen Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie den entsprechenden Masterstudiengang abgeschlossen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Zur staatlichen Prüfung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck oder falls vorhanden den Online-Antrag. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Fristen

    Der Antrag muss der zuständigen Stelle in einem Wintersemester bis zum 10. Dezember oder in einem Sommersemester bis zum 10. Mai zugegangen sein. Er kann frühstens sechs Monate vor dem nächsten Prüfungstermin, aber nicht vor dem letzten Studienhalbjahr des Masterstudiengangs gestellt werden. 

    Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: bis zum 10.12.2024 (im Wintersemester)

    Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: bis zum 10.05.2024 (im Sommersemester)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 12.09.2024 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 26.09.2024 (von: Stellmacher-Kaiser, Silke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)