• Bartenshagen-Parkentin (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Zulassung

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen

Sie haben eine Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychothe-rapeut/in und möchten sich für die Staatliche Prüfung anmelden. Näheres erfahren Sie hier.

Beschreibung

Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.

Online-Dienst

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut: Zulassung zur Staatlichen Prüfung online beantragen

ID: L100027_138757741

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Version

Technisch erstellt am 14.10.2024

Technisch geändert am 14.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)

Ansprechpartner

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 3101 - Inland

Adresse

Hausanschrift

Friedrich-Engels-Platz 5-8

18055 Rostock

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Version

Technisch erstellt am 19.11.2024

Technisch geändert am 01.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung sind folgende Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie beizufügen:

  1. ein Identitätsnachweis
  2. der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle
  3. die Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Bachelorstudiengang erbracht hat
  4. die Bachelorurkunde sowie, sofern vorhanden, die Feststellung, dass die berufsrechtlichen Voraussetzungen eingehalten sind
  5. der Bescheid über einen dem Bachelorabschluss gleichwertigen Studienabschluss, sofern keine Bachelorurkunde nach Nummer 4 vorliegt
  6. die Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Masterstudiengang erbracht hat
  7. die Masterurkunde, die den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs eines Studiums gemäß den §§ 7 und 9 des Psychotherapeutengesetzes bescheinigt

Formulare

  • Formulare / Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

An der staatlichen Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie den entsprechenden Masterstudiengang abgeschlossen haben.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

Zur staatlichen Prüfung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck oder falls vorhanden den Online-Antrag. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Fristen

Der Antrag muss der zuständigen Stelle in einem Wintersemester bis zum 10. Dezember oder in einem Sommersemester bis zum 10. Mai zugegangen sein. Er kann frühstens sechs Monate vor dem nächsten Prüfungstermin, aber nicht vor dem letzten Studienhalbjahr des Masterstudiengangs gestellt werden. 

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: bis zum 10.12.2024 (im Wintersemester)

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: bis zum 10.05.2024 (im Sommersemester)

Dokumente

Eingehend

Ausbildungs-/Befähigungsnachweis

Dokumenttyp: Nachweis

Bezeichnung: a) Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 PsychTh-APrV über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen b) Sofern zutreffend, Anrechnungsbescheid aus einer anderen Ausbildung auf die Ausbildung als Psychologischer Psychotherapeut

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Geburtsurkunde

Dokumenttyp: Urkunde

Bezeichnung: bei Ausländern – sofern Geburtsurkunde nicht vorhanden – der Reisepass; bei Verheirateten auch eine Kopie aus dem Familienbuch; bei eingetragenen Lebenspartnerschaften auch ein Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsbuch; amtlicher Nachweis bei Änderung der Namensführung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Zeugnisse

Dokumenttyp: Zeugnis

Bezeichnung: a) Abschlusszeugnis im Studiengang der Psychologie, einschließlich dem Fach Klinische Psychologie, absolviert im Inland an einer Universität oder einer gleichstehenden Hochschule oder b) ein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie oder c) ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie d) Abschlusszeugnis im Studiengang Pädagogik oder Sozialpädagogik (staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule im Inland) oder e) ein in einem Mitgliedsstatt der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder f) Nachweis über ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes Gleichwertiges Hochschulstudium

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Version

Technisch erstellt am 12.09.2024

Technisch geändert am 26.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021