Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Entgegennahme

    Prostitutionsfahrzeug: Aufstellung anzeigen

    Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug auf- bzw. bereitstellen? Dann müssen Sie dies zusätzlich zu Ihrer bestehenden Erlaubnis nach § 12 ProstSchG der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Soll ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat im örtlichen Zuständigkeitsbereich genutzt werden, muss dies der zuständigen Behörde zwei Wochen vor der Aufstellung angezeigt werden.

    Als Prostitutionsfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

    Der Betriebsort und die Betriebszeiten des Prostitutionsfahrzeugs dürfen den Anforderungen zum Schutz der im Prostitutionsfahrzeug tätigen Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, sowie der Kunden und Kundinnen, zum Schutz der Jugend und der Anwohner und Anwohnerinnen sowie der Anlieger und Anliegerinnen und der Allgemeinheit nicht entgegenstehen.

    Sollte der Schutz nicht gewährleistet sein, kann die Aufstellung des Prostitutionsfahrzeugs durch die zuständige Behörde untersagt werden. Beachten Sie, dass zum Aufstellen eines Prostitutionsfahrzeuges zudem eine Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) erforderlich ist.

    Online-Dienst

    MVSP_MV_Aufstellung_eines_Prostitutionsfahrzeugs_oder_eine_Prostitutionsveranstaltung_anzeigen

    ID: L100027_136828020

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    Version

    Technisch erstellt am 23.08.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 10.09.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre kreisfreie Stadt oder den für Sie zuständigen Landkreis.

    Ansprechpartner

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 16 02 20

    19092 Schwerin

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-3020(Herr Wornien (FGL))

    E-Mail: sebastian.wornien@kreis-lup.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.02.2016 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Linow, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Vorname und Nachname des Fahrzeughalters
    • Vollständiger Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeuges
    • Kraftfahrzeugs oder Schiffskennzeichen
    • Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeugs
    • Kopien der Anmelde bzw. Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden
    • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen

    Voraussetzungen

    Wenn Sie die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges anzeigen möchten, müssen Sie:

    • eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs vorweisen.
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Zudem muss  

    • das angezeigte Fahrzeug die Mindestanforderungen an Prostitutionsfahrzeuge gemäß § 19 ProstSchG erfüllen und die Aufstellung darf den Versagungsgründen gem. § 14 Abs. 2 nicht entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    grundsätzlich kein Rechtsbehelf – da nur Anzeigepflicht

    soweit Anzeigebezogen neue Verwaltungsakte erlassen werden

    • Widerspruch

    verwaltungsgerichtliche Klage nach erfolglosem Widerspruchsverfahren

    Verfahrensablauf

    Sie reichen die Anzeige und alle Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen.

    Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die zuständige Stelle das Aufstellen des Prostitutionsfahrzeuges untersagen.

    Fristen

    Die Aufstellung des Fahrzeugs muss der zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor Nutzung des Fahrzeugs angezeigt werden.

    Ohne eine zugrunde liegende Erlaubnis nach § 12 ProstSchG kann die Anzeige zur Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs nicht bearbeitet werden.

    Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird die Anzeige zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Abgabe ab 120.0 EUR bis 550.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    • Beachten Sie, dass neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnis oder Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts, bestehen können.

    Zudem kann eine Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen erforderlich sein.

    Dokumente

    Eingehend

    Nutzungsbescheinigung

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Bezeichnung: Erklärung zur Bereitstellung des angegebenen Fahrzeugs für Prostitutionszwecke durch Halter:in / Eigentümer:in (bei Anzeige eines Prostitutionsfahrzeuges)

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Stellvertretungserlaubnis für Prostitutionsgewerbe nach § 13 ProstSchG

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe nach § 12 ProstSchG

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    sonstige Unterlagen

    Dokumenttyp: Mitteilung

    Bezeichnung: Der Anzeige sind ein aussagekräftiger Kartenausschnitt, eine Skizze des genauen Standortes und Fotos aus vier verschiedenen Blickrichtungen beizufügen. (bei Anzeige eines Prostitutionsfahrzeuges)

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sondernutzungserlaubnis

    Dokumenttyp: Erlaubnis

    Bezeichnung: Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (bei Anzeige eines Prostitutionsfahrzeuges)

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 22.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 31.07.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 16.09.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Anzeige Prostitutionsfahrzeug aufstellen, Lovemobil anzeigen, Anzeige Wohnwagenprostitution, Anzeige Prostitutionsfahrzeug bereitstellen, Prostitution auf Schiff anzeigen, sexueller Dienstleistungen im Wohnmobil, Prostitution im Bus anzeigen, Anzeige mobile Prostitution

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)