Anzeige von Änderungen in einem Prostitutionsgewerbe Entgegennahme

    Prostitutionsgewerbe: Änderungen anzeigen

    Als Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:

    • Änderungen des Betriebskonzeptes,
    • personelle Änderungen, d. h. alle Änderungen, die die Stellvertretung, die Leitung/Betriebsleitung, die Beaufsichtigung eines Betriebs betreffen,
    • Änderungen der Unternehmensdaten oder der Daten der gesetzlichen Vertretung,
    • Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person,
    • Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.

    Die Änderungen werden zunächst von der zuständigen Behörde geprüft. Ggf. nimmt diese eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

    Online-Dienst

    MVSP_MV_Prostitutionsgewerbe:_Änderungen_anzeigen

    ID: L100027_136828015

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    Zahlungsweise

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 23.08.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 06.09.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Ansprechpartner

    Für Mecklenburg-Vorpommern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Bei Änderungen im Betriebskonzept:

    • Betriebskonzept

    Bei Änderungen von Personen (die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.):

    • Name, Vorname
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, bzw. europäisches Führungszeugnis
    • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel

    Bei Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung:

    • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise.

    Bei Änderungen der Personenbezogenen Daten der Betreibenden Person:

    • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise.

    Bei Änderungen der Personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc:

    • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG),
    • Den beabsichtigten Änderungen dürfen die Versagungsgründe gem. § 14 ProstSchG nicht entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie reichen die Anzeige von Änderungen im Prostitutionsgewerbe sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt ggf. eine Zuverlässigkeitsprüfung durch.

    Bei positiver Prüfung nimmt die zuständige Stelle die Änderungen der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

    Fristen

    Geplante wesentliche personen- und/oder betriebsbezogenen Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Dokumente

    Eingehend

    Projektkonzeption

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: "Betriebskonzept"

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 19.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 31.07.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 19.09.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Wellnessclub, Thai-Massage Studio, Prostitutionsgewerbe, Call-Boy, Bordell, Prostitutionserlaubnis, Laufhaus, personenbezogene Änderungen, Zimmervermietung, Happy End, Escortservice, Sadomasochismus, Sexarbeit, Saunaclub, Prostitutionsbetrieb, Sexclub, Tantra Studio, SM, Steige, Sex Club, Prostitution, Modellwohnung, Horizontales Gewerbe, Escortagentur, betriebsbezogene Änderungen, Sado-Maso, Call-Girl, BDSM Club, Stundenhotel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)