Schulzeugnis: Ersatz beantragen
Sie haben ein Schulzeugnis verloren? Dann können Sie die Ausstellung eines Ersatz-Schulzeugnisses beantragen.
Hinweise für Rostock: HRO_Schulzeugnis: Ersatz beantragen_Ausstellung Schulzeitbescheinigung
Sie benötigen eine Schulzeitbescheinigung? Dann können Sie eine Schulzeitbescheinigung beantragen.
Beschreibung
Haben Sie ein Schulzeugnis verloren, können Sie sich nach Ausstellung des Schulzeugnisses an die zuständige Stelle wenden, um ein Ersatz des Schulzeugnisses zu beantragen. Bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen.
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Benötigen Sie eine Schulzeitbescheinigung? Dann können Sie sich bis zu 45 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses an das Schulverwaltungsamt wenden, um eine Schulzeitbescheinigung zu beantragen.
Online-Dienst
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zuständige Stelle
- Bei Schülerinnen oder Schüler ist die Schule, die das Original ausgestellt hat, zuständig.
- Bei Bürgerinnen und Bürger, die keine Schülerinnen oder Schüler mehr sind, ist das Schulverwaltungsamt des jeweiligen Schulträgers zuständig.
Ansprechpartner
Amt für Schule und Sport | Abteilung Schulorganisation | Sachgebiet Schulorganisation
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie nach Absprache
Formulare
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Voraussetzungen
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Sie müssen eine Schule in Rostock besucht haben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 70 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
- § 5 Schuldatenschutzverordnung Mecklenburg-Vorpommern (SchulDSVO M-V)
- Nummer 3.19 der Verwaltungsvorschrift "Die Zeugnisse der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, der Abendgymnasien und der Fachgymnasien"
- § 55 Absatz 4 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
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Verfahrensablauf
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Die Anträge können online oder im Amt für Schule und Sport gestellt werden.
Nach Fertigstellung erhalten Sie eine Rechnung.
Sobald der Zahlungseingang verbucht ist, erfolgt der Versand automatisch.
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Die Anträge können per Post, per Fax oder per E-Mail im Schulverwaltungsamt gestellt werden.
Fristen
Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dateien und Akten geschlossen worden sind. Der Personenbezug aus schulischen Dateien und Akten wird entfernt, wenn dessen Speicherung für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 0 bis 45 Jahre (für Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen und Prüfungslisten der beruflichen Schulen (Schüler- und Nichtschülerprüfungen))
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 0 bis 15 Jahre (für Schülerstammblätter, Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften (soweit es sich nicht um Abgangs- und Abschlusszeugnisse handelt), Klassenbücher, Notenbücher/Notenlisten, Nachweishefte, Akten über Schüler- und Nichtschülerprüfungen einschließlich der Prüfungsarbeiten)
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 0 bis 5 Jahre (für alle übrigen Dateien und Akten)
Bearbeitungsdauer
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Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt 6 Wochen.
Kosten
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- Schulzeugnisse der Stadt Rostock (Halbjahres-, Jahres-, Übergangs-, Abgangs-, Abschluss-, Abiturzeugnis, Zeugnis der Beruflichen Schule) aller Schularten Gebühr: EUR 13,00
- Facharbeiterzeugnisse bis 1990 Gebühr: EUR 16,00
- Teilfacharbeiterabschluss bis 1990 Gebühr: EUR 13,00
- Meisterabschluss bis 1990 Gebühr: EUR 16,00
- Schulzeitbescheinigungen: EUR > 10,00
zzgl. Versand per PZU: EUR > 03,87
Hinweis:
Für Personen, die soziale Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, kann auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Nachweise die Gebühr für die Zweitausfertigung eines Schul-, Facharbeiter-, Teilfacharbeiter- und Meisterzeugnisses sowie einer Schul- oder Lehrzeitbescheinigung auf die Hälfte ermäßigt werden.
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Hinweis:
Für Personen, die soziale Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, kann auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Nachweise die Gebühr für die Zweitausfertigung eines
Schul-, Facharbeiter-, Teilfacharbeiter- und Meisterzeugnisses sowie einer Schul- oder Lehrzeitbescheinigung auf die Hälfte ermäßigt werden.
Schulzeugnisse der Stadt Rostock (Halbjahres-, Jahres-, Übergangs-, Abgangs-, Abschluss-, Abiturzeugnis, Zeugnis der Beruflichen Schule) aller Schularten: Gebühr 13.00 EUR
Facharbeiterzeugnisse bis 1990: Gebühr 16.00 EUR
Teilfacharbeiterabschluss bis 1990: Gebühr 13.00 EUR
Meisterabschluss bis 1990: Gebühr 16.00 EUR
Fertigung von Abschriften und Auszügen: Gebühr 10.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Beglaubigungen von Dokumenten werden ausschließlich in den Ortsämtern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorgenommen.
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Beglaubigungen von Dokumenten werden ausschließlich in den Ortsämtern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorgenommen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern