Schulzeugnis Ersatz

    Schulzeugnis: Ersatz beantragen

    Sie haben ein Schulzeugnis verloren? Dann können Sie die Ausstellung eines Ersatz-Schulzeugnisses beantragen.

    Beschreibung

    Haben Sie ein Schulzeugnis verloren, können Sie sich nach Ausstellung des Schulzeugnisses an die zuständige Stelle wenden, um ein Ersatz des Schulzeugnisses zu beantragen. Bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen.

    Online-Dienst

    Schulersatzdokumente beantragen

    ID: L100027_137480452

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • Bei Schülerinnen oder Schüler ist die Schule, die das Original ausgestellt hat, zuständig.
    • Bei Bürgerinnen und Bürger, die keine Schülerinnen oder Schüler mehr sind, ist das Schulverwaltungsamt des jeweiligen Schulträgers zuständig.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Schulorganisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillingallee 71

    18057 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 381 381-4090

    Telefon Festnetz: +49 381 381-4031

    E-Mail: schuelerbefoerderung@rostock.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Rostock: HRO_Schulzeugnis: Ersatz beantragen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rostock: HRO_Schulzeugnis: Ersatz beantragen

    Die Anträge können per Post, per Fax oder per E-Mail  im Schulverwaltungsamt gestellt werden.

    Fristen

    Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dateien und Akten geschlossen worden sind. Der Personenbezug aus schulischen Dateien und Akten wird entfernt, wenn dessen Speicherung für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.

    Kosten

    Hinweise für Rostock: HRO_Schulzeugnis: Ersatz beantragen

    Hinweis:

    Für Personen, die soziale Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, kann auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Nachweise die Gebühr für die Zweitausfertigung eines
    Schul-, Facharbeiter-, Teilfacharbeiter- und Meisterzeugnisses sowie einer Schul- oder Lehrzeitbescheinigung auf die Hälfte ermäßigt werden.

    Schulzeugnisse der Stadt Rostock (Halbjahres-, Jahres-, Übergangs-, Abgangs-, Abschluss-, Abiturzeugnis, Zeugnis der Beruflichen Schule) aller Schularten: Gebühr 13.00 EUR

    Facharbeiterzeugnisse bis 1990: Gebühr 16.00 EUR

    Teilfacharbeiterabschluss bis 1990: Gebühr 13.00 EUR

    Meisterabschluss bis 1990: Gebühr 16.00 EUR

    Fertigung von Abschriften und Auszügen: Gebühr 10.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rostock: HRO_Schulzeugnis: Ersatz beantragen

    Beglaubigungen von Dokumenten werden ausschließlich in den Ortsämtern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de