Schulzeugnis: Ersatz beantragen
Sie haben ein Schulzeugnis verloren? Dann können Sie die Ausstellung eines Ersatz-Schulzeugnisses beantragen.
Beschreibung
Haben Sie ein Schulzeugnis verloren, können Sie sich nach Ausstellung des Schulzeugnisses an die zuständige Stelle wenden, um ein Ersatz des Schulzeugnisses zu beantragen. Bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen.
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zuständige Stelle
- Bei Schülerinnen oder Schüler ist die Schule, die das Original ausgestellt hat, zuständig.
- Bei Bürgerinnen und Bürger, die keine Schülerinnen oder Schüler mehr sind, ist das Schulverwaltungsamt des jeweiligen Schulträgers zuständig.
Ansprechpartner
Formulare
Hinweise für Rostock: HRO_Schulzeugnis: Ersatz beantragen
Rechtsgrundlage(n)
- § 70 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
- § 5 Schuldatenschutzverordnung Mecklenburg-Vorpommern (SchulDSVO M-V)
- Nummer 3.19 der Verwaltungsvorschrift "Die Zeugnisse der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, der Abendgymnasien und der Fachgymnasien"
- § 55 Absatz 4 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Rostock: HRO_Schulzeugnis: Ersatz beantragen
Die Anträge können per Post, per Fax oder per E-Mail im Schulverwaltungsamt gestellt werden.
Fristen
Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dateien und Akten geschlossen worden sind. Der Personenbezug aus schulischen Dateien und Akten wird entfernt, wenn dessen Speicherung für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.
Kosten
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Hinweis:
Für Personen, die soziale Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, kann auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Nachweise die Gebühr für die Zweitausfertigung eines
Schul-, Facharbeiter-, Teilfacharbeiter- und Meisterzeugnisses sowie einer Schul- oder Lehrzeitbescheinigung auf die Hälfte ermäßigt werden.
Schulzeugnisse der Stadt Rostock (Halbjahres-, Jahres-, Übergangs-, Abgangs-, Abschluss-, Abiturzeugnis, Zeugnis der Beruflichen Schule) aller Schularten: Gebühr 13.00 EUR
Facharbeiterzeugnisse bis 1990: Gebühr 16.00 EUR
Teilfacharbeiterabschluss bis 1990: Gebühr 13.00 EUR
Meisterabschluss bis 1990: Gebühr 16.00 EUR
Fertigung von Abschriften und Auszügen: Gebühr 10.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rostock: HRO_Schulzeugnis: Ersatz beantragen
Beglaubigungen von Dokumenten werden ausschließlich in den Ortsämtern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorgenommen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern