Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: LK MSE_Baumfällgenehmigung_kommunal

    In der Regel ist in der Fällgenehmigung die Pflicht enthalten, wieder einen oder ggf. mehrere Bäume einheimischer Arten neu zu pflanzen. Eine Liste möglicher Baumarten (PDF) finden Sie unter https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/output/download.php?fid=2761.1277.1.

    Bei der Auswahl der Baumart sind die jeweiligen Standortbedingungen zu berücksichtigen.

    Online-Dienst

    Baumfällgenehmigung online beantragen

    ID: L100027_111166855

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Neustrelitz-Land (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: abhängig von der jeweiligen Kommune
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen notwendig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie wollen einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen, stark zurückschneiden oder auf den Stock setzen.
    • Der Baum oder das Gehölz ist durch eine kommunale Baumschutzsatzung geschützt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt gegebenenfalls eine vor Ort Besichtigung.
    • Sie erhalten in der Regel anschließend eine Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: LK MSE_Baumfällgenehmigung_kommunal

    Link zum online-Fällantrag: https://geoport-lk-mse.de/baumfaellantrag/

    Diese Fachanwendung wurde gemeinsam mit dem Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern, der Firma GDI Service Rostock und der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises MSE erarbeitet. Sie beinhaltet ein digitales Formular zur Beantragung von Baumfällungen, das von privaten Personen, Firmen, Wohnungsverwaltungen usw. genutzt werden kann. Die Formularanwendung ist im Geoportal eingebunden und so konzipiert worden, dass bei der Antragstellung auch auf ein Luftbild zugegriffen und der Standort des Baumes ausgewählt werden kann. Ist ein Antrag gestellt, arbeitet die Verwaltung damit digital weiter.

    Wird bei der Bearbeitung festgestellt, dass über den jeweiligen Antrag nicht auf der Grundlage des Landesnaturschutzgesetzes M-V sondern einer gemeindlichen Baumschutzsatzung zu entscheiden ist, erhält das jeweilige Amt bzw. die Stadt eine elektronische Nachricht von der Naturschutzbehörde des Landkreises. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, bekommt der Antragsteller je nach Zuständigkeit eine Entscheidung entweder vom Landkreis oder von der Stadt bzw. vom Amt.

    Welche Vorteile bietet die online-Nutzung?

    Für Antragsteller ist es einfacher einen Antrag zu stellen, alle notwendigen Angaben werden im Formular abgefragt. Sie erhalten gleich bei Antragstellung eine Information über den jeweiligen Ansprechpartner in der Verwaltung, eventuelle Nachfragen, Terminabstimmungen usw. können gegenseitig unkompliziert erfolgen. Die Naturschutzbehörde wird sich unabhängig davon weiterhin vor einer Entscheidung vor Ort den Baum ansehen.

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Ausnahmegenehmigung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KIM-Kommunalredaktion M-V (mit Unterstützung der Zentralen FIM-Landesredaktion M-V). am 01.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Baumfällgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de