Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Erlaubnis

    Prostitutionsgewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betreiben lassen wollen, benötigen Sie als Betreiber eine Stellvertretungserlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben wollen, benötigen Sie hierfür eine Stellvertretungserlaubnis.

    Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes durch eine oder auch mehrere zur Stellvertretung berufene Person(en) betreiben. Hierfür müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmte Person eine Stellvertretererlaubnis beantragen.

    Die Stellvertretungserlaubnis wird dem Betreiber/ der Betreiberin für die als Stellvertretung eingesetzte Person erteilt. Sie kann befristet erteilt werden.

    Die zur Stellvertretung benannte Person unterliegt ebenfalls der Zuverlässigkeitsüberprüfung.

    Online-Dienst

    Prostitutionsgewerbe: Stellvertretungserlaubnis online beantragen

    ID: L100027_136828016

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    kreisfreie Städte und die Landkreise

    Ansprechpartner

    Für Karnin wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) der Betreiberin oder des Betreibers des Prostitutionsgewerbes
    • Kopie eines gültigen Identitätsnachweises des Stellvertreters
    • gegebenenfalls Kopie des Aufenthaltstitels des Stellvertreters
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde über den Stellvertreter
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Stellvertreter
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes für den Stellvertreter
    • gegebenenfalls Bescheinigung des Insolvenzgerichts

    Voraussetzungen

    • gültige Erlaubnis oder entsprechender Antragsnachweis für einen Antrag für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
    • Hinweis 1: Aus verwaltungspraktischer Sicht kann eine gleichzeitige Beantragung von Erlaubnis nach § 12 ProstSchG und einer Stellvertretererlaubnis nach § 13 ProstSchG erfolgen.
    • Hinweis 2: Voraussetzung für die Erteilung der Stellvertretererlaubnis bleibt weiterhin die Erteilung der Erlaubnis nach § 12 ProstSchG.
    • Mindestalter von 18 Jahren für die als Stellvertretung vorgesehene Person
    • Für die Bearbeitung muss die stellvertretende Person der Zuverlässigkeitsüberprüfung zustimmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage nach erfolglosem Widerspruchsverfahren

    Verfahrensablauf

    Sie reichen den Antrag zur Stellvertretungserlaubnis bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt eine Zuverlässigkeitsprüfung für die zur Stellvertretung vorgesehene Person durch. Hierfür ist deren Mitwirkung erforderlich.

    Bei positiver Prüfung erteilt die zuständige Stelle die Stellvertretungserlaubnis.

    Fristen

    Bevor das Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben wird, müssen Sie über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

    Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Gebühr ab 250.00 EUR bis 750.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Für die Bearbeitung muss die zu meldende Person der Zuverlässigkeitsprüfung zustimmen und mitwirken. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 24.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de