Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Erlaubnis

    Prostitutionsgewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betreiben lassen wollen, benötigen Sie als Betreiber eine Stellvertretungserlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben wollen, benötigen Sie hierfür eine Stellvertretungserlaubnis.

    Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes durch eine oder auch mehrere zur Stellvertretung berufene Person(en) betreiben. Hierfür müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmte Person eine Stellvertretererlaubnis beantragen.

    Die Stellvertretungserlaubnis wird dem Betreiber/ der Betreiberin für die als Stellvertretung eingesetzte Person erteilt. Sie kann befristet erteilt werden.

    Die zur Stellvertretung benannte Person unterliegt ebenfalls der Zuverlässigkeitsüberprüfung.

    Online-Dienst

    Prostitutionsgewerbe: Stellvertretungserlaubnis online beantragen

    ID: L100027_136828016

    Online erledigen

    Zahlungsweise

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    kreisfreie Städte und die Landkreise

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten bearbeitet alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin. Beispielsweise werden Dienstleistungen wie Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen, Gewerbeabmeldungen, Gaststättenerlaubnisse, Gestattungen, Erteilung von Reisegewerbekarten, gewerbliche Versteigerungen, Gewerberegisterauskünfte, Spielhallenerlaubnisse, Bewachungserlaubnisse, Maklererlaubnisse, Gewerbeuntersagungsverfahren, Marktfestsetzungen, Ausnahmen nach Sonn- und Feiertagsgesetz und vieles mehr angeboten.
    Die jeweilige Dienstleistung ist über die Stichwortsuche filterbar. Dort werden Ihnen wesentliche Inhalte der einzelnen Dienstleistungen beschrieben. Und Sie erhalten Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen, Antragsformularen, sonstigen Voraussetzungen, erforderlichen Dokumenten, Kosten und Ansprechpartnern.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity
    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
      • Straßenbahn: 1, 4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontakt

    Stichwörter

    Amt für Gewerbe, Bußgeld, Bußgeldstelle, Demonstrationen, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, Ordnung, Ordnungsbehördliche Angelegenheiten, Ordnungsdienst, Veranstaltungen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) der Betreiberin oder des Betreibers des Prostitutionsgewerbes
    • Kopie eines gültigen Identitätsnachweises des Stellvertreters
    • gegebenenfalls Kopie des Aufenthaltstitels des Stellvertreters
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde über den Stellvertreter
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Stellvertreter
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes für den Stellvertreter
    • gegebenenfalls Bescheinigung des Insolvenzgerichts

    Voraussetzungen

    • gültige Erlaubnis oder entsprechender Antragsnachweis für einen Antrag für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
    • Hinweis 1: Aus verwaltungspraktischer Sicht kann eine gleichzeitige Beantragung von Erlaubnis nach § 12 ProstSchG und einer Stellvertretererlaubnis nach § 13 ProstSchG erfolgen.
    • Hinweis 2: Voraussetzung für die Erteilung der Stellvertretererlaubnis bleibt weiterhin die Erteilung der Erlaubnis nach § 12 ProstSchG.
    • Mindestalter von 18 Jahren für die als Stellvertretung vorgesehene Person
    • Für die Bearbeitung muss die stellvertretende Person der Zuverlässigkeitsüberprüfung zustimmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage nach erfolglosem Widerspruchsverfahren

    Verfahrensablauf

    Sie reichen den Antrag zur Stellvertretungserlaubnis bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt eine Zuverlässigkeitsprüfung für die zur Stellvertretung vorgesehene Person durch. Hierfür ist deren Mitwirkung erforderlich.

    Bei positiver Prüfung erteilt die zuständige Stelle die Stellvertretungserlaubnis.

    Fristen

    Bevor das Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben wird, müssen Sie über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

    Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Gebühr ab 250.00 EUR bis 750.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Für die Bearbeitung muss die zu meldende Person der Zuverlässigkeitsprüfung zustimmen und mitwirken. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 24.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Stichwörter

    Sex Club, Bordell, Pornodreh, Call-Boy/Call-Girl Agentur, Prostitutionsstätten, Van und Wohnmobile, Sauna-/Wellnessclub, Thai-Massage, Schiffe, BSDM Club, Sexparty, Escortagentur, Wohnwagen, Love Mobile, Zimmervermietung, Prostitutionsveranstaltung, Prostitutionsfahrzeuge, Sexclub, Tantra Studio, Laufhaus, Stundenhotel, Steige, Modellwohnung, Prostitutionsvermittlung, Sex-Veranstaltung, Escortservice, Fahrzeuge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de