Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen
Hier finden Sie nähere Informationen zum juristischen Vorbereitungsdienst und zur Zweiten juristischen Staatsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern.
Beschreibung
Der juristische Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern dauert grundsätzlich zwei Jahre und endet mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung.
Es gibt zwei Einstellungstermine pro Jahr: 1. Juni und 1. Dezember. Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein Oberlandesgericht, welches für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und die Ausbildung zuständig ist. Die Zuweisung erfolgt in einen der vier Landgerichtsbezirke: Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund. In Ihrer Bewerbung können Sie einen Ortswunsch angeben.
Die Zweite juristische Staatsprüfung wird entsprechend den Einstellungsterminen zwei Mal im Jahr durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
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zuständige Stelle
Zuständig für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses oder eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung oder der Ersten juristischen Staatsprüfung
- ein tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild in Passbildgröße
- eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder eines gleichwertigen Identitätsnachweises
- eine Klärung darüber, ob gegen die den Antrag stellende Person wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder ob eine Disziplinarmaßnahme verhängt wurde
- eine Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse
- ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE) oder eine Erklärung darüber, dass dieses beantragt wurde
- gegebenenfalls eine Kopie der Bescheinigung über einen Dienst nach § 22 Absatz 3 des Juristenausbildungsgesetzes und
- gegebenenfalls Nachweise zum Vorliegen eines Härtefalls nach § 22 Absatz 2 Nummer 2 des Juristenausbildungsgesetzes in Verbindung mit § 7 der Kapazitätsverordnung des juristischen Vorbereitungsdienstes.
Im Falle der angestrebten Ableistung im Beamtenverhältnis auf Widerruf sind außerdem beizufügen:
- eine beglaubigte Abschrift der eigenen Geburtsurkunde, gegebenenfalls eine Heiratsurkunde oder der Urkunde über eine eingetragene Lebenspartnerschaft sowie gegebenenfalls die Geburtsurkunden der Kinder und
- im Zweifelsfällen auf besondere Anforderung ein Staatsangehörigkeitsausweis.
Hinweis:
- Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses bei der zuständigen Behörde bedarf es zunächst einer schriftlichen Aufforderung, die bestätigt, dass die Voraussetzungen über die Erteilung vorliegen. Diese erhalten Sie unaufgefordert nach Eingang Ihres Zulassungsantrags. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an das Oberlandesgericht übermittelt.
- Bei der Nutzung des Online-Dienstes sind die Nachweise in der aufgeführten Reihenfolge in einer komprimierten PDF-Datei über das Upload-Feld beizufügen.
Formulare
Eine Bewerbung ist unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars schriftlich oder elektronisch über das Verwaltungsportal möglich.
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist das Bestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung oder der Ersten juristischen Prüfung.
Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind auf Antrag in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen. Andere Bewerber können auf Antrag in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden.
Der Vorbereitungsdienst wird im Regelfall im Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet. Wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht erfüllt oder den Vorbereitungsdienst nicht in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf ableisten will, leistet den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ab.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Verfahrensablauf
Einstellungen erfolgen zum 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres. Die Abschlussfrist beträgt vier Wochen vor dem jeweiligen Termin. Am Auswahlverfahren kann nur teilnehmen, wer die Erste juristische Prüfung bestanden und vollständige Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vorbehaltlos einreicht.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Bewerbung eine Eingangsbestätigung. Soweit noch über das Führungszeugnis hinausgehende Unterlagen vorzulegen sind, werden Sie hierauf hingewiesen. Bei der Auswahl werden nur solche Umstände berücksichtigt, die mit der Bewerbung dargelegt und nachgewiesen sind.
Fristen
Einstellungen erfolgen zum 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres. Die Ausschlussfrist beträgt vier Wochen vor dem jeweiligen Termin. Am Auswahlverfahren kann nur teilnehmen, wer die Erste juristische Prüfung bestanden und vollständige Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vorbehaltlos einreicht.
Bearbeitungsdauer
Das Oberlandesgericht Rostock erteilt nach Eingang der Bewerbung eine Eingangsbestätigung. Ausbildungsangebote ergehen grundsätzlich erst nach Ablauf der Ausschlussfrist.
Bewerber/Bewerberinnen, die in der Ersten juristischen Staatsprüfung oder der Ersten juristischen Prüfung eine Prüfungsgesamtnote von 8,5 oder besser erreicht haben, erhalten bei Vorliegen der Einstellungsvoraussetzungen bereits vor Ablauf der Ausschlussfrist ein Ausbildungsangebot. Soweit es das Bewerberaufkommen rechtfertigt, kann diese Grenze abgesenkt werden.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Rostock finden Sie weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Präsident des Oberlandesgerichts Rostock am 07.06.2024