• Thürkow (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung Zulassung

Staatliche Pflichtfachprüfung der Ersten juristischen Prüfung: Zulassung beantragen

Hier finden Sie nähere Informationen zur Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung der Ersten juristischen Prüfung.

Beschreibung

Die zweigeteilte Erste juristische Prüfung besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung durch die zuständige Stelle und der an der Universität abzulegenden universitären Schwerpunktbereichsprüfung.

  • Die staatliche Pflichtfachprüfung zählt 70 Prozent der Gesamtnote. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
  • Die Schwerpunktbereichsprüfung zählt 30 Prozent der Gesamtnote.

Sie können über die Reihenfolge der beiden Prüfungen entscheiden.

Wenn Sie beide Prüfungen erfolgreich absolviert haben, stellt Ihnen die zuständige Stelle ein Zeugnis über die Erste juristische Prüfung aus.

Online-Dienst

Zulassung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung der Ersten juristischen Prüfung online beantragen

ID: L100027_135524113

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Version

Technisch erstellt am 02.07.2024

Technisch geändert am 07.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Die staatliche Pflichtfachprüfung wird vom Landesjustizprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.

Ansprechpartner

Abteilung LJPA - Landesjustizprüfungsamt

Adresse

Hausanschrift

Puschkinstraße 19-21

19055 Schwerin

Version

Technisch erstellt am 14.03.2017

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Nachweise:

  1. tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  2. Hochschulzugangsberechtigung
  3. Studienverlaufsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigungen über die gesamte Studienzeit
  4. Bescheinigungen über die Ableistung der praktischen Studienzeit
  5. Nachweis über die Fremdsprachenausbildung
  6. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht
  7. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach (zum Beispiel Zwischenprüfungszeugnis, Notenspiegel)
  8. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen
  9. Schwerpunktzeugnis (optional)
  10. Nachweise für unberücksichtigte Semester (optional)

Bei der Nutzung des Online-Dienstes sind die Nachweise in der aufgeführten Reihenfolge in einer komprimierten PDF-Datei über das Upload-Feld beizufügen.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

Um zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Absolvieren eines ordnungsgemäßen rechtswissenschaftlichen Studiums, Mindeststudienzeit 2 Jahre
  • Einschreibung an der Universität Greifswald in mindestens zwei der Prüfung vorausgehenden Semestern
  • Teilnahme an der praktischen Studienzeit von mindestens drei Monaten
  • Nachweis der Fremdsprachenkompetenz
  • erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen

Es ist möglich, sich anderweitige Studienleistungen unter den Voraussetzungen des § 6 Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung anerkennen zu lassen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Im Falle einer Ablehnung der Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung der Ersten juristischen Prüfung besteht die Möglichkeit zur Klage. 

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständige Stelle zu stellen. Die weiteren Unterlagen sind im Original oder einfacher Kopie beizufügen. Bei einer elektronischen Antragstellung können Sie die Unterlagen hochladen.

Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, werden die Voraussetzungen von der zuständige Stellen geprüft.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, werden Sie nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen und zur schriftlichen Prüfung geladen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht oder ist der Antrag unvollständig, werden Sie unverzüglich darüber informiert.

Fristen

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: bis zum 01.07.2024 (W-Termin Schriftliche Prüfung: Oktober Mündliche Prüfung: Februar/März)

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: bis zum 15.01.2024 (S-Termin Schriftliche Prüfung: April Mündliche Prüfung: September)

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang des Antrages wird dieser unverzüglich auf die Voraussetzungen und auf Vollständigkeit geprüft. Eingangsbestätigungen erfolgen grundsätzlich nicht. Nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist werden alle Prüflinge, die die Voraussetzungen erfüllen, zeitgleich zugelassen und zur schriftlichen Prüfung geladen.

Kosten

Für die Anmeldung fallen keine Kosten an.

Dokumente

Eingehend

Sonstige Nachweise

Dokumenttyp: Nachweis

Bezeichnung: Die Nachweise sind wie im Abschnitt "Erforderliche Unterlagen" in der aufgeführten Reihenfolge in einer komprimierten PDF-Datei beizufügen.

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern - Landesjustizprüfungsamt - am 08.04.2024

Version

Technisch erstellt am 24.05.2024

Technisch geändert am 08.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021