Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler Erteilung

    Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler erteilen

    Um Immobiliardarlehen an Verbraucher vermitteln zu dürfen, müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung bei der IHK.

    Beschreibung

    Um Ihr Gewerbe als Immobiliardarlehensvermittler beantragen zu können, müssen Sie Ihre Sachkunde nachweisen. Hierfür können Sie eine Sachkundeprüfung ablegen.
    Wenn Sie die Sachkundeprüfung ablegen möchten, müssen Sie sich zunächst bei einer Industrie- und Handelskammer zu einem bestimmten Prüfungstermin anmelden.
    Die Prüfung wird in der Regel an acht bundeseinheitlichen Terminen angeboten. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.


    Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich zu beachtender Verbraucherrechte und in Bezug auf bestimmte Fachbegriffe.
    Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.
    Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zu der Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich jedoch intensiv inhaltlich vorbereiten.
    Sie können vom praktischen Teil befreit werden, wenn Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Versicherungsvermittler verfügen oder zumindest bereits die praktische Prüfung für einen dieser Berufe abgelegt haben.


    Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der praktische Teil der Prüfung jeweils mit "bestanden" bewertet worden sind.


    Nach Bestehen der Prüfung stellt die Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung darüber aus. Wurde die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie darüber einen Bescheid, in dem auf die Wiederholungsmöglichkeit hingewiesen wird.

    Online-Dienst

    Anmeldung zur Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler online beantragen

    ID: L100027_135952397

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    Sprache

    Deutsch

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    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer:

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Rostock

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Barlach-Str. 1-3

    18055 Rostock

    Hausanschrift

    Heilgeiststr. 34

    18439 Stralsund

    Geschäftsstelle Stralsund

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 18:00 Uhr Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0381 338617

    Telefon Festnetz: 0381 3380

    E-Mail: info@rostock.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    - Anmeldeformular bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer
    - Ggf. Nachweis, um von der praktischen Prüfung befreit zu werden. Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.
    - Bei Wiederholung des praktischen Prüfungsteils ist der Nachweis über das Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils erforderlich.

    Formulare

    - Formulare: Anmeldeformular
    - Onlineverfahren möglich: teilweise
    - Schriftform erforderlich: teilweise
    - persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung

    Voraussetzungen

    - Um sich zu der Prüfung anzumelden, müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sein.
    - Für eine Befreiung vom praktischen Teil der Prüfung müssen Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Versicherungsvermittler verfügen oder zumindest bereits die praktische Prüfung für einen dieser Berufe  abgelegt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - Widerspruch, soweit durch Landesrecht vorgesehen. Detaillierte Informationen zum Widerspruchsverfahren entnehmen Sie ggf. dem Bescheid.
    - Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Für diese Sachkundeprüfung melden Sie sich bei einer Industrie- und Handelskammer Ihrer Wahl entweder mit dem Anmeldeformular oder über das Online-Portal an.
    - In der Anmeldung wählen Sie einen Prüfungstermin aus und geben an, ob Sie eine Vollprüfung absolvieren möchten, von dem praktischen Prüfungsteil befreit werden können oder nur die praktische Prüfung als Wiederholungsprüfung ablegen möchten.
    - Wenn die Anmeldung vollständig und fristgerecht eingegangen ist und noch freie Plätze vorhanden sind, erhalten Sie von der Industrie- und Handelskammer eine Einladung zu der Prüfung mit weiteren Informationen sowie einen Gebührenbescheid.
    - Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, können Sie die praktische Prüfung ablegen.
    - Wenn Sie den schriftlichen und den praktischen Prüfungsteil bestanden haben, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung.
    - Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie einen Bescheid über das Nichtbestehen, in dem auf die Möglichkeit der Wiederholung hingewiesen wird.

    Mit dem Sachkundenachweis können Sie die Erlaubnis für Ihr Gewerbe als Immobiliardarlehensvermittler beantragen.

    Fristen

    Die Anmeldefrist zur Sachkundeprüfung wird von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer festgelegt.

    Bearbeitungsdauer

    - Die Bearbeitungsdauer für Ihre Anmeldung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung und der Anmeldefrist der jeweiligen Industrie- und Handelskammer.
    - Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen nach Ablegen der Prüfung bekannt gegeben. Die Dauer zwischen der Prüfung und der Ergebnisbekanntgabe ist abhängig von der der jeweiligen Industrie- und Handelskammer.

    Kosten

    Die IHK erhebt Gebühren nach dem jeweiligen örtlichen Gebührentarif. Die Gebühren variieren danach, ob nur ein Teil der Prüfung oder die gesamte (sog. Vollprüfung) abgelegt werden muss.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen zu der Prüfung und dem Ablauf erhalten Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer:

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch IHK Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV am 10.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de