Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen
Wenn Sie in Deutschland den ärztlichen Beruf ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.
Beschreibung
Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Online-Dienst
Approbation online beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Mastercard
- Paypal
- giropay
- Visa Karte
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Approbation als Arzt Erteilung
Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 3101 - Inland
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Anne Lehmann (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
- ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
- Aktueller, tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf
- Bundeszentralregisterauszug (Belegart O)
- Prüfungszeugnis
- ggf. Promotionsurkunde;
- Erklärung Straffreiheit: Schriftliche, formlose Erklärung mit folgendem Wortlaut: „Hiermit erkläre ich, dass ich nicht vorbestraft bin und dass weder ein gerichtliches Strafverfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig ist." (Datum und Unterschrift)
- Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Approbation als Arzt Erteilung
Voraussetzungen
Die Approbation als Ärztin oder als Arzt wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:
• sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt
• nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
• über einen erfolgreichen Abschluss der ärztlichen Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland (6-jähriges Medizinstudium) verfügen,
• über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 3 Bundesärzteordnung (BÄO)
- § 39 Approbationsordnung für Ärzte
- Tarifstelle 5.1.2.1 der Gesundheitswesenkostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GesKostVO M-V)
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Approbation als Arzt Erteilung
Rechtsbehelf
- Verwaltungsgerichtliche Klage
- Widerspruch (je nach Bundesland)
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
- Im weiteren Verfahren werden Sie innerhalb von vier Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
- Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.
Fristen
Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maxi-mal drei Monate.
3 Monate (maximal, wenn die Unterlagen vollständig sind)
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Approbation als Arzt Erteilung
3 Monate (maximal, wenn die Unterlagen vollständig sind)
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
zuzüglich einer ggf. anfallenden Postzustellungsgebühr: Verwaltungsgebühr 130,00 EUR
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Approbation als Arzt Erteilung
zuzüglich einer ggf. anfallenden Postzustellungsgebühr: Verwaltungsgebühr 130,00 EUR
Dokumente
Eingehend
Lebenslauf (tabellarisch)
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Aktuelle ärztliche Bescheinigung
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis der Staatsangehörigkeit
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Diplomurkunde
Dokumenttyp: Urkunde
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Promotionsurkunde
Dokumenttyp: Urkunde
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Geburtsurkunde
Dokumenttyp: Urkunde
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Zeugnisse
Dokumenttyp: Zeugnis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Übersetzung fremdsprachiger Urkunden
Dokumenttyp: Urkunde
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Stichwörter
Arzt, Humanmedizin, Medizin, Berufsausübung, Approbation, Ärztin