• Selpin (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Approbation als Arzt Erteilung

Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen

Wenn Sie in Deutschland den ärztlichen Beruf ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

Beschreibung

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Online-Dienst

Approbation online beantragen

ID: L100027_138747502

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  • Paypal
  • giropay
  • Visa Karte

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Version

Technisch erstellt am 14.10.2024

Technisch geändert am 14.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Approbation als Arzt Erteilung

Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 3101 - Inland

Adresse

Hausanschrift

Friedrich-Engels-Platz 5-8

18055 Rostock

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontaktperson

  • Anne Lehmann (Fachperson für Datenschutz)
    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

Version

Technisch erstellt am 19.11.2024

Technisch geändert am 25.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  • ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft  (Nachweis bei Namensänderung)
  • Aktueller, tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf
  • Bundeszentralregisterauszug (Belegart O)
  • Prüfungszeugnis
  • ggf. Promotionsurkunde;
  • Erklärung Straffreiheit: Schriftliche, formlose Erklärung mit folgendem Wortlaut: „Hiermit erkläre ich, dass ich nicht vorbestraft bin und dass weder ein gerichtliches Strafverfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig ist." (Datum und Unterschrift)
  • Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Approbation als Arzt Erteilung

Voraussetzungen

Die Approbation als Ärztin oder als Arzt wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:

•           sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt

•           nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,

•           über einen erfolgreichen Abschluss der ärztlichen Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland (6-jähriges Medizinstudium) verfügen,

•           über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Verwaltungsgerichtliche Klage
  • Widerspruch (je nach Bundesland)

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
  • Im weiteren Verfahren werden Sie innerhalb von vier Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
  • Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.

Fristen

Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maxi-mal drei Monate.

3 Monate (maximal, wenn die Unterlagen vollständig sind)

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Approbation als Arzt Erteilung

3 Monate (maximal, wenn die Unterlagen vollständig sind)

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

zuzüglich einer ggf. anfallenden Postzustellungsgebühr: Verwaltungsgebühr 130,00 EUR

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Approbation als Arzt Erteilung

zuzüglich einer ggf. anfallenden Postzustellungsgebühr: Verwaltungsgebühr 130,00 EUR

Dokumente

Eingehend

Lebenslauf (tabellarisch)

Dokumenttyp: Erklärung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Aktuelle ärztliche Bescheinigung

Dokumenttyp: Bescheinigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Nachweis der Staatsangehörigkeit

Dokumenttyp: Ausweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Diplomurkunde

Dokumenttyp: Urkunde

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Promotionsurkunde

Dokumenttyp: Urkunde

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Geburtsurkunde

Dokumenttyp: Urkunde

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

Dokumenttyp: Registerauszug

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Zeugnisse

Dokumenttyp: Zeugnis

Bezeichnung: Zeugnis über die bestandene ärztliche Prüfung oder ein sonstiger Nachweis über eine abgeschlossene ärztliche Ausbildung (beglaubigte Kopie)

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Übersetzung fremdsprachiger Urkunden

Dokumenttyp: Urkunde

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Version

Technisch erstellt am 12.04.2024

Technisch geändert am 23.04.2025

Stichwörter

Arzt, Humanmedizin, Medizin, Berufsausübung, Approbation, Ärztin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021