Restabfälle: Abholung anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

        Hinweise für Ludwigslust-Parchim: LK LuP_Restabfälle: Abholung anmelden

        In bestimmten Situationen reicht die einfache Mülltonne nicht mehr aus, z.B. beim Umzug oder Aufräumarbeiten. Hier ist es möglich zusätzliche Restmüllsäcke (Schwarze Säcke) zu erwerben.

        Den Preis, sowie die Anlaufstellen erhalten Sie im Portal des Abfallwirtschaftsbetriebes.

        Online-Dienst

        Abholung der Restabfälle online anmelden

        ID: L100027_111591528

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        Vertrauensniveau

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        Sprache

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Deutsch

        Sprache: de

        zuständige Stelle

        • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

        In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

        Ansprechpartner

        Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR

        Adresse

        Hausanschrift

        Lindenstr. 30

        19288 Ludwigslust

        Öffnungszeiten

        Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

        Kontakt

        Telefon Festnetz: 03871 722-7000

        Fax: 03871 72277-7000

        E-Mail: alp@kreis-lup.de

        Kontaktperson

        Internet

        Formulare

        Hausmüll - Entsorgung

        Version

        Technisch geändert am 03.07.2024

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Voraussetzungen

        Restabfälle sind zum Beispiel:

        • Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
        • Abfälle, die wegen ihrer Verunreinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.

        Rechtsgrundlage(n)

        Verfahrensablauf

        Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

        • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
        • die Abfallgebühren,
        • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
        • die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).

        Fristen

        Hinweise für Ludwigslust-Parchim: LK LuP_Restabfälle: Abholung anmelden

        Spezielle Fristen für die Beantragung gibt es keine. Jedoch sollten die einzelnen Entleerungszeiträume beachtet werden.

        Kosten

        Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

        Gültigkeitsgebiet

        Mecklenburg-Vorpommern

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

        Version

        Technisch geändert am 10.04.2024

        Stichwörter

        Restmüll, Restmüllcontainer, graue Tonne, Restmülltonne, schwarze Tonne, Hausmüll, Müll

        Sprachversion

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Deutsch

        Sprache: de