Restabfälle: Abholung anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

        Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: LK MSE_Restabfälle: Abholung anmelden

        Abfall-Ratgeber:

        Nutzen Sie den Abfall-Ratgeber, um sich zu informieren

        Abfall - Abfuhrkalender / Tourenplan / Mülltonne:

        Hier erfahren Sie, 

        • wann Ihr Restabfallbehälter, die Gelben Säcke und die Papiertonne abgefahren werden,
        • wann Sie den Weihnachtsbaum zur Abholung bereitstellen können und
        • wann das Schadstoffmobil kommt.

        Online-Dienst

        LK MSE_Entsorgung (private Haushalte)

        ID: L100027_123014774

        Online erledigen

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        Sprache

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Deutsch

        Sprache: de

        zuständige Stelle

        • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

        In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

        Ansprechpartner

        Für Gülzow wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

        Formulare

        Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: LK MSE_Restabfälle: Abholung anmelden

        Voraussetzungen

        Restabfälle sind zum Beispiel:

        • Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
        • Abfälle, die wegen ihrer Verunreinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.

        Rechtsgrundlage(n)

        Verfahrensablauf

        Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

        • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
        • die Abfallgebühren,
        • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
        • die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).

        Kosten

        Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

        Gültigkeitsgebiet

        Mecklenburg-Vorpommern

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

        Version

        Technisch geändert am 10.04.2024

        Stichwörter

        Restmüll, Restmüllcontainer, graue Tonne, Restmülltonne, schwarze Tonne, Hausmüll, Müll

        Sprachversion

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Deutsch

        Sprache: de