Restabfälle: Abholung anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

        Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: LK MSE_Restabfälle: Abholung anmelden

        Abfall-Ratgeber:

        Nutzen Sie den Abfall-Ratgeber, um sich zu informieren

        Abfall - Abfuhrkalender / Tourenplan / Mülltonne:

        Hier erfahren Sie, 

        • wann Ihr Restabfallbehälter, die Gelben Säcke und die Papiertonne abgefahren werden,
        • wann Sie den Weihnachtsbaum zur Abholung bereitstellen können und
        • wann das Schadstoffmobil kommt.

        Online-Dienst

        LK MSE_Entsorgung (private Haushalte)

        ID: L100027_123014774

        Online erledigen

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        Sprache

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Deutsch

        Sprache: de

        zuständige Stelle

        • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

        In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

        Ansprechpartner

        Für Kreis Mecklenburgische Seenplatte (Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

        Formulare

        Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: LK MSE_Restabfälle: Abholung anmelden

        Voraussetzungen

        Restabfälle sind zum Beispiel:

        • Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
        • Abfälle, die wegen ihrer Verunreinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.

        Rechtsgrundlage(n)

        Verfahrensablauf

        Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

        • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
        • die Abfallgebühren,
        • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
        • die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).

        Kosten

        Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

        Gültigkeitsgebiet

        Mecklenburg-Vorpommern

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

        Version

        Technisch geändert am 10.04.2024

        Stichwörter

        Restmüllcontainer, schwarze Tonne, Hausmüll, Müll, graue Tonne, Restmülltonne, Restmüll

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English