Restabfälle: Abholung anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

        Hinweise für Schwerin: LHSN_Hausmüll / Restabfälle: Abholung anmelden

        Für die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Schwerin umfasst:

        • Die braune Biotonne
        • Die blaue Altpapiertonne
        • Den gelben Sack
        • Die Graue Restmülltonne

        Für die graue Restmülltonne gelten die folgenden Hinweise:

        • Die grauen Restmülltonnen sind für den Rest an Abfall da, der nicht mehr verwertet werden kann. 
        • Als Restmüll wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die durch Verunreinigung oder durch Vermischung keiner spezifischen Abfallfraktion (PPK, Metall, Glas, Biomüll, Grüner Punkt, Holz, Elektroschrott, Gefahrstoffe etc.) zugeordnet werden kann. Daher gibt es nur sehr wenige Dinge die originär zum Restmüll gehören (z. B. Zigarettenkippen, gekochte Essensreste, Babywindeln, Hygieneartikel, verschmutzte Tücher, Lappen und Filter, Staub, Asche).
        • Die in die Restabfalltonne gehörenden Restabfälle entnehmen Sie dem Überblick
        • Abfallbehälter werden in der Regel wöchentlich an Werktagen in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr entleert.
        • Für bestimmte Stadtgebiete kann die Stadt eine zweiwöchentliche oder eine vierwöchentliche Entleerung festlegen, wenn dies aus abfallwirtschaftlichen Gründen geboten ist.
        • Eine häufigere Entleerung als einmal wöchentlich kann mit der Stadt vereinbart werden, wenn dies mit abfallwirtschaftlichen Belangen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abfuhraufwandes, vereinbar ist.
        • Die Tage der Entleerung bestimmt die Stadt. Bis auf die Hausnummer genau, können Sie den Tag der Entleerung ihrer Abfallbehälter dem Entsorgungskalender entnehmen.

        Für die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Schwerin umfasst:

        • Die braune Biotonne
        • Die blaue Altpapiertonne
        • Den gelben Sack
        • Die Graue Restmülltonne

        Für die graue Restmülltonne gelten die folgenden Hinweise:

        • Die grauen Restmülltonnen sind für den Rest an Abfall da, der nicht mehr verwertet werden kann. 
        • Als Restmüll wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die durch Verunreinigung oder durch Vermischung keiner spezifischen Abfallfraktion (PPK, Metall, Glas, Biomüll, Grüner Punkt, Holz, Elektroschrott, Gefahrstoffe etc.) zugeordnet werden kann. Daher gibt es nur sehr wenige Dinge die originär zum Restmüll gehören (z. B. Zigarettenkippen, gekochte Essensreste, Babywindeln, Hygieneartikel, verschmutzte Tücher, Lappen und Filter, Staub, Asche).
        • Die in die Restabfalltonne gehörenden Restabfälle entnehmen Sie dem Überblick
        • Abfallbehälter werden in der Regel wöchentlich an Werktagen in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr entleert.
        • Für bestimmte Stadtgebiete kann die Stadt eine zweiwöchentliche oder eine vierwöchentliche Entleerung festlegen, wenn dies aus abfallwirtschaftlichen Gründen geboten ist.
        • Eine häufigere Entleerung als einmal wöchentlich kann mit der Stadt vereinbart werden, wenn dies mit abfallwirtschaftlichen Belangen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abfuhraufwandes, vereinbar ist.
        • Die Tage der Entleerung bestimmt die Stadt. Bis auf die Hausnummer genau, können Sie den Tag der Entleerung ihrer Abfallbehälter dem Entsorgungskalender entnehmen.

        Online-Dienst

        LHSN_Restmüll- / Hausmüllentsorgung beantragen, ändern oder abbestellen

        ID: L100027_125602080

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        Version

        Technisch erstellt am 28.03.2023 (von: Henschke, Christoph)

        Technisch geändert am 10.04.2024 (von: Barth, Kati)

        Sprache

        Deutsch

        Sprache: de

        Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

        Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

        zuständige Stelle

        • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

        Ansprechpartner

        Landeshauptstadt Schwerin - SDS - Abfallwirtschaft

        Beschreibung

        Ob Restmüll, Altglas, Papier, Sperrmüll oder Bioabfall, der Abtransport ist eine logistische Meisterleistung. Dass die Abfuhr so reibungslos klappt, dafür sorgt seit 2004 die SDS mit der Abteilung Abfallwirtschaft. Für die praktische Umsetzung der Aufgaben, wie das Abholen der Sammelgefäße oder das Entleeren der Glascontainer, sind Entsorgungspartner vertraglich verpflichtet.

        Adresse

        Hausanschrift

        Eckdrift 43-45

        19061 Schwerin

        Haltestelle Eckdrift

        Bus: 7, 16, 13 (nur zeitweise)

        Kontakt

        Telefon Festnetz: +49 385 633-1671(Allgemeine Anwahl)

        Telefon Festnetz: +49 385 633-1675(Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit)

        Telefon Festnetz: +49 385 633-1676(Fragen zu Müllgebühren)

        Telefon Festnetz: +49 385 633-1672(Müllabfuhr / Biotonne)

        Telefon Festnetz: +49 385 633-1676(Müllabfuhr / Biotonne)

        Telefon Festnetz: +49 385 633-1678(Müllabfuhr / Biotonne)

        Telefon Festnetz: +49 385 633-1674(Wertstoffsysteme / Recyclinghöfe)

        Telefon Festnetz: +49 385 633-1674(Rechts- und Gebührenfragen)

        Telefon Festnetz: +49 385 633-1671(Gewerbeberatung)

        Telefon Festnetz: +49 385 633-1675(Problem- und Sondermüll)

        Telefon Festnetz: +49 385 633-1675(Straßenreinigung und illegale Abfallablagerungen)

        Fax: +49 385 633-1677

        E-Mail: info@sds-schwerin.de

        Version

        Technisch erstellt am 21.03.2017 (von: Rüthers, Klaus)

        Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Henschke, Christoph)

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

        Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

        Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

        Voraussetzungen

        Restabfälle sind zum Beispiel:

        • Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
        • Abfälle, die wegen ihrer Verun­reinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.

        Hinweise für Schwerin: LHSN_Hausmüll / Restabfälle: Abholung anmelden

        Bestellungen für Restmüllbehältervolumen können durch den Eigentümer oder einer von ihm Bevollmächtigen juristischen oder natürlichen Person vorgenommen werden.

        Bestellungen für Restmüllbehältervolumen können durch den Eigentümer oder einer von ihm Bevollmächtigen juristischen oder natürlichen Person vorgenommen werden.

        Rechtsgrundlage(n)

        Verfahrensablauf

        Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

        • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
        • die Abfallgebühren,
        • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
        • die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).

        Hinweise für Schwerin: LHSN_Hausmüll / Restabfälle: Abholung anmelden

        • In der Regel werden die Restabfallbehälter wöchentlich entleert. Behälter mit einem zweiwöchentlichen Abfuhrrhythmus sind mit mit einem gelben Aufkleber gekennzeichnet. Behälter mit einem blauen Aufkleber werden alle vier Wochen entleert. Die Abfuhrtermine können Sie dem städtischen Entsorgungskalender entnehmen.
        • Zur Erfassung von Restabfall werden Gefäße (grauer Deckel) mit einem Fassungsvermögen von 40l, 80l, 120l, 240l oder 1.100l zur Verfügung gestellt.
        • Fällt in Ihrem Haushalt einmal mehr Restmüll an, können Sie gebührenpflichtige SAS-Abfallsäcke (2,73 €/Stück) auf dem Wertstoffhof in der Ludwigsluster Chaussee 72 erwerben und diese am Entsorgungstag gemeinsam mit den Abfallbehältern abholen lassen. Am Tag der Entleerung sind die Abfallbehälter
          sowie SAS-Abfallsäcke bis spätestens 07.00 Uhr bereitzustellen. Nach erfolgter Entleerung können Sie die Tonnen wieder an ihren Platz zurückstellen. 
        • Die Antragstellung auf An- Ab- oder Ummeldungen von Restabfallbehältervolumen kann formlos, auf elektronischem Weg oder per Formular vorgenommen werden. Das Formular findet sich auf der Internetseite des SDS unter www.sds-schwerin.de
        • In der Regel werden die Restabfallbehälter wöchentlich entleert. Behälter mit einem zweiwöchentlichen Abfuhrrhythmus sind mit mit einem gelben Aufkleber gekennzeichnet. Behälter mit einem blauen Aufkleber werden alle vier Wochen entleert. Die Abfuhrtermine können Sie dem städtischen Entsorgungskalender entnehmen.
        • Zur Erfassung von Restabfall werden Gefäße (grauer Deckel) mit einem Fassungsvermögen von 40l, 80l, 120l, 240l oder 1.100l zur Verfügung gestellt.
        • Fällt in Ihrem Haushalt einmal mehr Restmüll an, können Sie gebührenpflichtige SAS-Abfallsäcke (2,73 €/Stück) auf dem Wertstoffhof in der Ludwigsluster Chaussee 72 erwerben und diese am Entsorgungstag gemeinsam mit den Abfallbehältern abholen lassen. Am Tag der Entleerung sind die Abfallbehälter
          sowie SAS-Abfallsäcke bis spätestens 07.00 Uhr bereitzustellen. Nach erfolgter Entleerung können Sie die Tonnen wieder an ihren Platz zurückstellen. 
        • Die Antragstellung auf An- Ab- oder Ummeldungen von Restabfallbehältervolumen kann formlos, auf elektronischem Weg oder per Formular vorgenommen werden. Das Formular findet sich auf der Internetseite des SDS unter www.sds-schwerin.de

        Fristen

        Hinweise für Schwerin: LHSN_Hausmüll / Restabfälle: Abholung anmelden

        • Der Grundstückseigentümer hat der Stadt - Abfallbehörde - den erstmaligen Anfall von Abfällen, die voraussichtliche Menge sowie jede wesentliche Veränderung der anfallenden Abfälle oder ihrer Menge unverzüglich anzuzeigen und das erforderliche Behältervolumen zu beantragen.
           
        • Reichen die vorhandenen Abfallbehälter nicht mehr aus, so hat der Anschlusspflichtige dies der Stadt - Abfallbehörde - unter Angabe der anfallenden Abfallmengen unverzüglich schriftlich anzuzeigen und das erforderliche Behältervolumen zu beantragen.
           
        • Wechselt der Grundstückseigentümer, so sind sowohl der bisherige als auch der neue Eigentümer verpflichtet, die Stadt - Abfallbehörde - unverzüglich zu benachrichtigen.
           
        • Anträge zur Verringerung des Umfanges der Abfallentsorgung müssen bis zum 30. des ersten Monats eines Quartals schriftlich bei der Stadt eingehen, damit sie vom folgenden Quartal an berücksichtigt werden können.
        • Der Grundstückseigentümer hat der Stadt - Abfallbehörde - den erstmaligen Anfall von Abfällen, die voraussichtliche Menge sowie jede wesentliche Veränderung der anfallenden Abfälle oder ihrer Menge unverzüglich anzuzeigen und das erforderliche Behältervolumen zu beantragen.
           
        • Reichen die vorhandenen Abfallbehälter nicht mehr aus, so hat der Anschlusspflichtige dies der Stadt - Abfallbehörde - unter Angabe der anfallenden Abfallmengen unverzüglich schriftlich anzuzeigen und das erforderliche Behältervolumen zu beantragen.
           
        • Wechselt der Grundstückseigentümer, so sind sowohl der bisherige als auch der neue Eigentümer verpflichtet, die Stadt - Abfallbehörde - unverzüglich zu benachrichtigen.
           
        • Anträge zur Verringerung des Umfanges der Abfallentsorgung müssen bis zum 30. des ersten Monats eines Quartals schriftlich bei der Stadt eingehen, damit sie vom folgenden Quartal an berücksichtigt werden können.

        Kosten

        Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

        Hinweise für Schwerin: LHSN_Hausmüll / Restabfälle: Abholung anmelden

        Für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung werden Gebühren nach der Satzung über die Hausmüllentsorgungsgebühren der Landeshauptstadt Schwerin erhoben.

        Für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung werden Gebühren nach der Satzung über die Hausmüllentsorgungsgebühren der Landeshauptstadt Schwerin erhoben.

        Weitere Informationen

        Hinweise für Schwerin: LHSN_Hausmüll / Restabfälle: Abholung anmelden

        • Darüber hinaus informiert auch das für die Restabfallentsorgung zuständige Unternehmen (die Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH) auf ihrer Internetseite unter www.sas-schwerin.de.
        • Zusätzliche Informationen finden Sie im Ratgeber für ein Sauberes Schwerin
        • Darüber hinaus informiert auch das für die Restabfallentsorgung zuständige Unternehmen (die Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH) auf ihrer Internetseite unter www.sas-schwerin.de.
        • Zusätzliche Informationen finden Sie im Ratgeber für ein Sauberes Schwerin

        Gültigkeitsgebiet

        Mecklenburg-Vorpommern

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

        Version

        Technisch erstellt am 10.04.2024 (von: Barth, Kati)

        Technisch geändert am 10.04.2024 (von: Barth, Kati)

        Stichwörter

        Restmülltonne, Restmüllcontainer, graue Tonne, Hausmüll, Restmüll, Müll, schwarze Tonne

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

        Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

        Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)