Elektro- und Elektronik-Altgeräte: Abholung anmelden
Sie können die Abholung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn zum Beispiel Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.
Beschreibung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.
Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.
Die meisten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger holen Ihre großen Elektro-Altgeräte als Sperrmüll ab. Kleinere Elektro-Altgeräte können Sie auch an den Sammelstellen abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.
Hinweise für Rostock: Elektro- und Elektronik-Altgeräte: Abholung anmelden
Große und schwere Altgeräte, wie Kühlschränke oder Waschmaschienen aus Haushaltungen, werden nach vorheriger Anmeldung abgeholt.
Kleinere Altgeräte, wie Kaffeemaschinen, Toaster, etc.., können auf den Recyclinghöfen der Stadt kostenlos abgegeben werden.
Online-Dienst
Stadtentsorgung Rostock - Elektroschrott
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zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
- Unter bestimmten Umständen ist auch der Elektrofachhandel zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
- Auch Lebensmitteleinzelhändler sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie mehrfach im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbieten.
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Abteilung Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: hinter dem Haus (Schweriner Straße)
Anzahl: 1 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz Schweriner Straße
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle "Holbeinplatz"
Linien:- Straßenbahn: Haltestelle Holbeinplatz
- Bus: Haltestelle "Holbeinplatz"
- S-Bahn: Haltestelle Holbeinplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Hinweis: oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Stichwörter
Abfälle, Abfallgebühr, Elektroaltgeräte, Elektrogeräte, Elektroschrott, Energiesparlampen, Entsorgung, LED, Leuchtstoffröhren, Problemabfälle, Sonderabfälle
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 Absatz 3 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz - AbfWG M-V)
Hinweise für Rostock: Elektro- und Elektronik-Altgeräte: Abholung anmelden
Verfahrensablauf
Hinweise für Rostock: Elektro- und Elektronik-Altgeräte: Abholung anmelden
Die Terminvereinbarung erfolgt über den Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH:
Mo, Mi, Do: 8.00 - 16.00 Uhr
Di: 8.00 - 17.30 Uhr
Fr: 8.00 - 15.00 Uhr
- Tel. 4593-100 oder
- E-Mail: kd_auftrag@stadtentsorgung-rostock.de
Oder folgen Sie einfach dem Link zum Online-Dienst (siehe rechts oben) und füllen das Antragsformular im Internet aus.
Die Terminvereinbarung soll möglichst 14 Tage vor der gewünschten Abholung erfolgen. Stellen Sie die Gegenstände erst am Vorabend des Entsorgungstages öffentlich bereit. Wählen sie den Stellplatz so aus, dass er vom öffentlichen Verkehrsraum aus leicht erreicht werden kann. Ohne Anmeldung werden Elektro- bzw. Elektronikschrott bei der Abfuhr lt. Tourenplan nicht mitgenommen.
Alle elektrischen Altgeräte können auch auf den Recyclinghöfen ohne zusätzliche Kosten abgegeben werden.
Wer Elektro- und Elektronikschrott illegal ablegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Hinweise und Anzeigen können über das Klarschiff-Portal www.klarschiff-hro.de oder das Umwelt-Telefon jederzeit unter der Rufnummer 381-7303 mitgeteilt werden.
In Rostock nehmen alle Recyclinghöfe auch alte LED-und Energiesparlampen zurück.
Kosten
- Die Entsorgung wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert, so dass die Entsorgung dann für die Bürgerinnen und Bürgern kostenlos ist (Produktverantwortung).
Hinweise für Rostock: Elektro- und Elektronik-Altgeräte: Abholung anmelden
Rostocker Einwohner können die Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten so oft wie nötig in Anspruch nehmen, die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten.
Hinweise (Besonderheiten)
- Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Rostock: Elektro- und Elektronik-Altgeräte: Abholung anmelden
Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz: https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/amt_fuer_umweltschutz/250804
Stadtentsorgung Rostock https://www.stadtentsorgung-rostock.de/
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024
Stichwörter
Abfall, Elektroschrott, Sonderabfall, Sonderabfälle, Elektromüll, Elektronikschrott, Wertstoff, Müll, Sondermüll, Altgeräte