Telekommunikationslinien: Zustimmung zur Verlegung oder Änderung beantragen
Als Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim zuständigen Wegebaulastträger.
Beschreibung
Wenn Sie Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes sind, benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim Wegebaulastträger. Mit der Zustimmung des Wegebaulastträgers können Sie gegebenenfalls weitere erforderliche Genehmigungen einholen.
Haben Sie alle Genehmigungen vorliegen, können Sie mit der Baumaßnahme grundsätzlich beginnen. Beachten Sie dabei gegebenenfalls mitgeteilte Auflagen, Nebenbestimmungen und vereinbarte Termine.
Grundsätzlich bietet Ihnen die Nutzung des Online-Dienstes „Breitband-Portal“ folgende Vorteile:
- Übersichtliche Darstellung Ihrer eingereichten Anträge sowie Wiedervorlage-Funktion
- Bereitstellung von standardisierten Formulierungen für Stellungnahmen und Auflagen
- Direkte Kommunikationsmöglichkeit mit der zuständigen Behörde
- Schnittstellen-Option für Integration in eigene Systemumgebung, Fachverfahren und GIS-Systeme
- Frühzeitige Abstimmung zu Einschränkungen oder Grundsätzen (Verlege-Richtlinien), welche die zuständige Behörde bei der Umsetzung beachtet wissen möchte
- Frühzeitige Kommunikation zwischen zuständiger Behörde und Telekommunikationsunternehmen (TKU) hinsichtlich möglichst zielführender Streckenplanung
- Alle Bescheide und Unterlagen können in digitaler Form abgewickelt werden und sorgen somit für eine medienbruchfreie Bearbeitung. Dadurch verkürzen sich die Rücklaufzeiten, womit der Fokus auf der tatsächlichen und breitflächigen Umsetzung liegt.
Online-Dienst
Breitband-Portal
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Wegebaulastträger
Ansprechpartner
Amt Crivitz - 40.00 Tiefbau / Beiträge / Grün
Aktuelles
Betreuung und Begleitung prioritärer Bauvorhaben Projektbetreuung/- begleitung Ausbau Bahnstrecken Neubau und Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Gehwegen Straßenbeleuchtung Straßenausbaubeiträge Straßenreinigung und Winterdienst Bauhöfe Wasser- und Bodenverbände Konzessionsabgaben Brückenunterhaltung und -investitionen Widmung von Straßen/Wegen Abrechnung Kleineinleiter Friedhofsverwaltung Kriegsgräber und Denkmäler
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze direkt vorm Haus
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplätze vorm Haus vorhanden (mit Parkscheibe)
Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag 9 - 12 Uhr Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr Freitag 9 - 12 Uhr Hinweis: Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin  geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen. Beachten Sie die Informationen auf  www.amt-crivitz.de . Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.
Bankverbindung
Amt Crivitz
Empfänger: Amt Crivitz
IBAN: DE60 1405 2000 0000 0503 00
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
erforderliche Unterlagen
- Karte mit genauer Lage der Maßnahme
- Genaue Beschreibung der Maßnahme (zum Beispiel die zu errichtenden Komponenten, Angaben zu Mengen, Massen und Verlegetiefe, Zeitpunkt der Umsetzung)
- Wegerecht der Bundesnetzagentur (BNetzA)
- bei Dienstleistern: zusätzlich Vollmacht
Formulare
- Formulare / Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze.
- Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien.
- Ihnen wurde das Wegerecht von der Bundesnetzagentur übertragen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch kann schriftlich, per Niederschrift oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.
Verfahrensablauf
Leitungsverlegungen in öffentlichen Verkehrswegen können Sie schriftlich oder online beantragen.
Der Prozess beginnt mit der Antragstellung durch Sie als Telekommunikationsunternehmen und endet mit dem Zustimmungsbescheid durch den Wegebaulastträger und dessen rechtswirksame Zustellung.
- Bei der Antragstellung muss die Baumaßnahme eindeutig beschrieben werden. Dazu gehören zum Beispiel die genaue Lage, der vorgesehene Zeitraum, die Verlegeart, Material und Verlegtiefe.
- Ein Nachweis über das vorliegende Wegerecht muss eingereicht werden und bei Dienstleistern zusätzlich die Vollmacht des Telekommunikationsunternehmens.
- Der Wegebaulastträger prüft die Antragsunterlagen und stimmt diesen zu.
- Der Wegebaulastträger hat die Möglichkeit, die Zustimmung mit Nebenbestimmungen zu versehen, die Sie bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigen müssen.
- Die Zustimmung wird Ihnen innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung zugestellt.
- Dieser Zeitraum kann sich bei erhöhter Schwierigkeit des Antrags um einen Monat verlängern. Darüber würden Sie informiert werden.
- Sollten Sie nach drei Monaten keinen Zustimmungsbescheid erhalten haben, gilt ihr Antrag als genehmigt.
Fristen
Genehmigungsfiktion: 3 Monate (Sollten Sie nach drei Monaten keinen Zustimmungsbescheid erhalten haben, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Ist der Antrag besonders schwierig, kann sich die Bearbeitungszeit um einen Monat verlängern. Sie werden darüber informiert.)
Bearbeitungsdauer
3 Monate (Sollten Sie nach drei Monaten keinen Zustimmungsbescheid erhalten haben, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Ist der Antrag besonders schwierig, kann sich die Bearbeitungszeit um einen Monat verlängern. Sie werden darüber informiert.)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.01.2024
Stichwörter
Telekommunikation, Öffentliche Telekommunikationslinien, Telekommunikationslinie, Breitbandausbau, Änderung von Telekommunikationslinien