Telekommunikationslinien: Zustimmung zur Verlegung oder Änderung beantragen
Als Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim zuständigen Wegebaulastträger.
Beschreibung
Wenn Sie Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes sind, benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim Wegebaulastträger. Mit der Zustimmung des Wegebaulastträgers können Sie gegebenenfalls weitere erforderliche Genehmigungen einholen.
Haben Sie alle Genehmigungen vorliegen, können Sie mit der Baumaßnahme grundsätzlich beginnen. Beachten Sie dabei gegebenenfalls mitgeteilte Auflagen, Nebenbestimmungen und vereinbarte Termine.
Grundsätzlich bietet Ihnen die Nutzung des Online-Dienstes „Breitband-Portal“ folgende Vorteile:
- Übersichtliche Darstellung Ihrer eingereichten Anträge sowie Wiedervorlage-Funktion
- Bereitstellung von standardisierten Formulierungen für Stellungnahmen und Auflagen
- Direkte Kommunikationsmöglichkeit mit der zuständigen Behörde
- Schnittstellen-Option für Integration in eigene Systemumgebung, Fachverfahren und GIS-Systeme
- Frühzeitige Abstimmung zu Einschränkungen oder Grundsätzen (Verlege-Richtlinien), welche die zuständige Behörde bei der Umsetzung beachtet wissen möchte
- Frühzeitige Kommunikation zwischen zuständiger Behörde und Telekommunikationsunternehmen (TKU) hinsichtlich möglichst zielführender Streckenplanung
- Alle Bescheide und Unterlagen können in digitaler Form abgewickelt werden und sorgen somit für eine medienbruchfreie Bearbeitung. Dadurch verkürzen sich die Rücklaufzeiten, womit der Fokus auf der tatsächlichen und breitflächigen Umsetzung liegt.
Online-Dienst
Breitband-Portal
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Wegebaulastträger
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bauamt / Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Am Bürgerhaus
Bus: 3
Bus: 2
Bus: 11/12 (dat Bus)
Bus: Citylinie
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-2460
Fax: +49 395 57087-65965
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
erforderliche Unterlagen
- Karte mit genauer Lage der Maßnahme
- Genaue Beschreibung der Maßnahme (zum Beispiel die zu errichtenden Komponenten, Angaben zu Mengen, Massen und Verlegetiefe, Zeitpunkt der Umsetzung)
- Wegerecht der Bundesnetzagentur (BNetzA)
- bei Dienstleistern: zusätzlich Vollmacht
Formulare
- Formulare / Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze.
- Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien.
- Ihnen wurde das Wegerecht von der Bundesnetzagentur übertragen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch kann schriftlich, per Niederschrift oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.
Verfahrensablauf
Leitungsverlegungen in öffentlichen Verkehrswegen können Sie schriftlich oder online beantragen.
Der Prozess beginnt mit der Antragstellung durch Sie als Telekommunikationsunternehmen und endet mit dem Zustimmungsbescheid durch den Wegebaulastträger und dessen rechtswirksame Zustellung.
- Bei der Antragstellung muss die Baumaßnahme eindeutig beschrieben werden. Dazu gehören zum Beispiel die genaue Lage, der vorgesehene Zeitraum, die Verlegeart, Material und Verlegtiefe.
- Ein Nachweis über das vorliegende Wegerecht muss eingereicht werden und bei Dienstleistern zusätzlich die Vollmacht des Telekommunikationsunternehmens.
- Der Wegebaulastträger prüft die Antragsunterlagen und stimmt diesen zu.
- Der Wegebaulastträger hat die Möglichkeit, die Zustimmung mit Nebenbestimmungen zu versehen, die Sie bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigen müssen.
- Die Zustimmung wird Ihnen innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung zugestellt.
- Dieser Zeitraum kann sich bei erhöhter Schwierigkeit des Antrags um einen Monat verlängern. Darüber würden Sie informiert werden.
- Sollten Sie nach drei Monaten keinen Zustimmungsbescheid erhalten haben, gilt ihr Antrag als genehmigt.
Fristen
Genehmigungsfiktion: 3 Monate (Sollten Sie nach drei Monaten keinen Zustimmungsbescheid erhalten haben, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Ist der Antrag besonders schwierig, kann sich die Bearbeitungszeit um einen Monat verlängern. Sie werden darüber informiert.)
Bearbeitungsdauer
3 Monate (Sollten Sie nach drei Monaten keinen Zustimmungsbescheid erhalten haben, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Ist der Antrag besonders schwierig, kann sich die Bearbeitungszeit um einen Monat verlängern. Sie werden darüber informiert.)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.01.2024
Stichwörter
Telekommunikation, Öffentliche Telekommunikationslinien, Telekommunikationslinie, Breitbandausbau, Änderung von Telekommunikationslinien