• Selpin (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Approbation als Apotheker Erteilung

Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragen

Wenn Sie in Deutschland den Beruf des Apothekers ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

Beschreibung

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Pharmaziestudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker stellen. Mit Erteilung der Approbation als Apotheker sind Sie berechtigt, den Apothekerberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Online-Dienst

Approbation online beantragen

ID: L100027_138747502

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  • Mastercard
  • Paypal
  • giropay
  • Visa Karte

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Version

Technisch erstellt am 14.10.2024

Technisch geändert am 14.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Approbation als Apotheker Erteilung

Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 3101 - Inland

Adresse

Hausanschrift

Friedrich-Engels-Platz 5-8

18055 Rostock

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontaktperson

  • Anne Lehmann (Fachperson für Datenschutz)
    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

Version

Technisch erstellt am 19.11.2024

Technisch geändert am 25.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  • ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Ein amtliches Führungszeugnis (Belegart O), das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf.
  • Das Zeugnis über das Bestehen der Pharmazeutischen Prüfung
  • Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Die Approbation als Apotheker wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:

  • Die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden haben.
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs ergibt
  • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
  • Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie, ob damit die gesetzlichen Voraussetzungen hinreichend nachgewiesen werden können.
  • Fehlende oder nicht ausreichend erbrachte Nachweise werden von der zuständigen Approbationsbehörde ggf. nachgefordert.
  • Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Approbationsvoraussetzungen.
  • Nach positivem Abschluss wird Ihnen eine Approbationsurkunde gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder zugestellt.

Fristen

Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Dokumente

Eingehend

Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

Dokumenttyp: Registerauszug

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Geburtsurkunde

Dokumenttyp: Urkunde

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Nachweis der Staatsangehörigkeit

Dokumenttyp: Ausweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Zeugnisse

Dokumenttyp: Zeugnis

Bezeichnung: Zeugnis über die bestandene pharmazeutische Prüfung oder ein sonstiger Nachweis über eine abgeschlossene pharmazeutische Ausbildung (beglaubigte Kopie)

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Promotionsurkunde

Dokumenttyp: Urkunde

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Diplomurkunde

Dokumenttyp: Urkunde

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Lebenslauf (tabellarisch)

Dokumenttyp: Erklärung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Aktuelle ärztliche Bescheinigung

Dokumenttyp: Bescheinigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Übersetzung fremdsprachiger Urkunden

Dokumenttyp: Urkunde

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Version

Technisch erstellt am 23.11.2023

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Apothekerin, Pharmazie, Apotheker

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021